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Urusla Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Gerade mal zweieinhalb Jahre hatte die Regelung zur Vertretung amtsangehöriger Gemeinden in Zweckverbänden bestand, bis das Landesverfassungsgericht die entsprechende Änderung im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit einkassiert hat.

Das Verfassungsgericht hat in erfrischender Weise deutlich gemacht, dass kommunale Selbstverwaltung nicht exklusiv von den Hauptverwaltungsbeamt*innen wahrgenommen werden kann, sondern amtsangehörige Gemeinden ein Wahlrecht haben müssen, wer sie in Zweckverbänden vertritt. Damit gab das Gericht in seiner Entscheidung vom 20. Januar dieses Jahres einer Verfassungsklage der amtsangehörigen Gemeinde Marienwerden im Amt Biesenthal-Barnim Recht. Zu Recht schreibt die Landesregierung in der Begründung zu dem uns vorliegenden Gesetzentwurf: „Die von der Landesregierung im Verfassungsbeschwerdeverfahren vorgetragenen - und vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg in vollem Umfang unterstützten – Gründe waren nach Ansicht des Verfassungsgerichtes nicht ausreichend, um diesen Eingriff bei amtsangehörigen Gemeinden verfassungsrechtlich zu rechtfertigen.“

Das Verfassungsgericht hat uns aufgetragen, bis spätestens zum 1. Dezember dieses Jahres eine verfassungskonforme Bestimmung zu beschließen. Dieser Aufforderung kommt die Landesregierung ziemlich punktgenau nach. Mit der heutigen 1. Lesung, einer sich anschließenden Anhörung im AIK und einer Beschlussfassung im Novemberplenum wird der vorgegebene Termin zu halten sein.

Dieser Vorgang führt uns wieder mal vor Augen, auf wie verfassungsrechtlich wackligen Beinen unsere Ämter als Träger der Verwaltung auf gemeindlicher Ebene stehen. In der derzeitigen Ausgestaltung sind weiteren Aufgabenübertragungen von der amtsangehörigen Gemeinde auf die Amtsverwaltung enge Grenzen gesetzt, denn im Gegensatz zur Gemeinde sind Amtsdirektor*innen und Amtsausschüsse nicht unmittelbar von der Bevölkerung gewählt.

Insofern wäre es dringend notwendig, wenn die Landesregierung endlich ein Gesetz zur Einführung der brandenburgischen Amtsgemeinde vorgelegen würde, wie sie von meiner Fraktion schon lange gefordert wird, wie sie unter anderem auch im Leitbildbeschluss zur Verwaltungsstrukturreform enthalten ist und – noch wichtiger – wie sie dringend von Ämtern und Gemeinden in Ostbrandenburg und in Elbe-Elster benötigt wird, um ihre Pläne für leistungsfähigere Verwaltungen auf gemeindlicher Ebene endlich umsetzen zu können. Auch freiwillige Zusammenschlüsse brauchen einen gesetzlichen Rahmen.

Ich fordere die Koalitionsfraktionen dringend auf, an dieser Stelle mehr Druck zu machen, diese für die kommunale Ebene dringend notwendige Verbesserung auf den Weg zu bringen.

Der Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Kommunales werden wir selbstverständlich zustimmen.