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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe „Alle Alt- und Neuanschließer gerecht behandeln: Keine weitere Verschleppung der Rückzahlungen“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Sehr geehrte Kolleg*innen von BVB/Freie Wähler, an einer Stelle stimmen wir zu 100 % überein. Wenn Sie in ihrem Antrag feststellen „Der Flickenteppich an Rückzahlungsmethoden im gesamten Land hat zu einem erheblichen Akzeptanzverlust gegenüber der Kommunalabgabenstruktur Brandenburgs geführt“ dann kann ich Ihnen nur beipflichten.

Dass Ihr Antrag zu einer Beruhigung der Situation im Sinne einer höheren Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen führen würde, kann ich aber nicht erkennen. Im Gegenteil: Ich bezweifle stark, dass Ihre Vorschläge zu einer Beruhigung der Situation beitragen würden.

Leider ist es nicht so, dass die Rückzahlung aller rechtswidrig erhobenen Kanalanschlussbeiträge einen Beitrag zur Herstellung von Gebühren- und Beitragsgerechtigkeit darstellen würde. Dazu ist auch die Rechtslage zu kompliziert. So sind davon laut Rechtsprechung nicht nur alle öffentlichen juristischen Personen ausgenommen, sondern auch alle Privaten, wenn diese entweder mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören, von ihr beherrscht werden oder rein privat sind, aber öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Zudem hat das Oberverwaltungsgericht schon entschieden, dass das Gesamtanlagenprinzip weiterhin Bestand hat, also auch bei Neubildung eines Aufgabenträgers greift. Vor diesem Hintergrund die Landesregierung aufzufordern, einen offiziellen Hinweis an die kommunalen Aufgabenträger herauszugeben, dass „Zweckverbandszusammenschlüsse, Zweckverbandsbeitritte, Zweckverbandserweiterungen u. ä. dabei keinen neuen Zeitpunkt bei der Bemessung des Beginns der Festsetzungsverjährung darstellen“ erscheint mir schon sehr abenteuerlich.

Überhaupt finde ich den Ansatz merkwürdig, dass Sie fordern durch ministeriale Hinweise in die kommunale Selbstverwaltung hineinzuregieren. Es ist doch überhaupt nicht absehbar, ob Entscheidungen der Zweckverbände, die sich auf Hinweise des Ministeriums des Innern und für Kommunales stützen, vor den Gerichten Bestand haben würden.

Anrede

Die Tragik bei diesem Thema liegt doch darin, dass die Ausgangsbedingungen in den einzelnen Zweckverbänden so unterschiedlich sind, dass das ganze Land umfassende Generalisierungen kaum mehr möglich sind. Hinzu kommt, dass sich die Auseinandersetzungen um die Anschlussbeiträge mittlerweile auch auf die Gebühren und die Gebührenzuschläge ausweitet. Aktuell gibt es vermehrt Klagen gerade zu den Gebühren, wenn diejenigen, die keinen oder weniger Beiträge zahlen müssen, eben zu einer höheren Gebühr herangezogen werden müssen. Zudem hat das OVG in diesem Jahr auch mit mehreren Entscheidungen klargestellt, dass es kein Vollstreckungsverbot für bestandskräftige, echte Altanliegerbescheide gibt. Deshalb müssen jetzt auch wieder die Vollstreckungen teilweise in die Grundstücke losgehen, damit die Verbände Rangverluste und Forderungsausfälle vermeiden.

Das alles bestätigt mich darin, an dieser Stelle nochmals deutlich darauf hinzuweisen, dass es einer Regelung bedarf, die Betroffene vor einer drohenden Zwangsvollstreckung bewahrt und gleichzeitig kommunale Zweckverbände und die dahinter stehenden Kommunen vor nicht zu verkraftenden Einnahmeausfällen schützt. Hierzu hatten wir schon vor 2 Jahren den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der kommunalen Abgabenerhebung eingebracht, der noch im Ausschuss für Inneres und Kommunales liegt und endlich umgesetzt werden sollte. Es enthält wichtige Regelungsvorschläge, die in der aktuellen Situation für wirkliche Verbesserungen sorgen würden. Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab, denn wir sehen nicht, dass er für nachhaltige Verbesserungen für Beitrags- und Gebührenzahler oder für die Aufgabenträger sorgen würde.