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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE „Gesetz zur Regelung der Amtszeiten der Landrätinnen und Landräte vor den allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2019 (Amtszeitenregelungsgesetz-AmtszeitenRG)“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Zwischen dem 12.2. und 31.7.2018 enden regulär die Amtszeiten von 6 Landräten. Die nächsten regulären Landratswahlen sind dann planmäßig erst wieder im Jahr 2021 zu verzeichnen. Von diesen 6 turnusmäßigen Landratswahlen sind die Landkreise Barnim, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Ostprignitz-Ruppin, Spree-Neiße und Uckermark betroffen. Diese 6 Landkreise werden auch, wenn es nach den Zielen des Leitbilds zur Verwaltungsstrukturreform geht, von der geplanten Kreisgebietsreform betroffen sein. Auch die letzten von der Landesregierung im April vorgeschlagenen Änderungen haben diesbezüglich für diese Landkreise keine grundsätzlichen Änderungen ergeben.

Von daher erscheint es zweckmäßig, bis zum Inkrafttreten der Reform und einer Neuwahl in neuen Landkreisen für die Amtszeiten der Landräte eine Übergangsbestimmung zu beschließen. Eine Neuwahl für 8 Jahre in den alten Kreisgrenzen, wenn die Amtszeit dann aber nur ein Jahr dauern würde, ist nicht sinnvoll und nicht vermittelbar. Die Menschen würden wahrscheinlich nur noch mit dem Kopf schütteln und eine weiter sinkende Beteiligung bei den Landratswahlen wäre vorprogrammiert.

Eine Übergangsregelung, bei der der amtierende Landrat die Aufgabe bis zum Tag der Kommunalwahl 2019 weiter wahrnimmt, ein/e Interimsnachfolger*in vom Kreistag bestimmt wird oder der übergangsweisen Wahrnehmung der Aufgaben des Landrats durch die Stellvertreter erscheint mir vor diesem Hintergrund vernünftig und vertretbar.

Dies gilt aber nur dann, wenn die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen an dieser Stelle unzweideutig klar machen, dass sie auch nach einer Kreisgebietsreform an der Direktwahl der LandrätInnen festhalten werden. Berichte aus der Märkischen Oderzeitung vom 9.5.2017 haben sicherlich nicht nur mich stark irritiert. Dort war zu lesen: „Der Gesetzentwurf für die Kreisneugliederung, der Mitte Juni vom Kabinett verabschiedet werden soll, sieht vor, dass 2019 bei der Bildung der größeren Landkreise die Landräte nicht in direkter Wahl bestimmt werden. Stattdessen sollen die Kreistage, die im Frühsommer 2019 gewählt werden, über die Personalfrage entscheiden.“

Der bisherige Referentenentwurf zur Kreisneugliederung vom 1.12.2016 stellte die – bei Teilen der märkischen Sozialdemokratie unbeliebte Direktwahl – nicht in Frage. Ich will sehr hoffen, dass die Meldung auf eine fälschliche Interpretation der Übergangsregelungen zurückzuführen ist. Ein gegenteiliges Vorgehen jetzt bei der Kabinettsvorlage hielte ich für einen großen Fehler, zumal das beschlossene Leitbild zur Verwaltungsstrukturreform sich für eine Stärkung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene ausspricht. Mit einer Kreisgebietsreform die Direktwahl der LandrätInnen abzuschaffen, wäre ein fatales Signal an die Brandenburgerinnen und Brandenburger. Mit einem solchen Signal in ein wahrscheinliches Volksbegehren und einen möglichen Volksentscheid zur Kreisgebietsreform zu gehen, wäre verheerend. Ich fordere Sie deshalb auf klarzustellen, dass die Landesregierung an der Direktwahl der Landräte auch in Zukunft festhalten will.

Der Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Inneres und Kommunales stimmen wir selbstverständlich zu. Eine Anhörung wurde ja vorbehaltlich der Überweisung schon anberaumt und wir sind gespannt auf die weiteren Diskussionen.