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Ursula Nonnemacher spricht zur Gesetzesänderung des Untersuchungsauschussgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wenn ein Parlament einen Untersuchungsausschuss einsetzt, geht es meist um eine sehr bedeutende Fehlentwicklung und in diesem Kontext immer auch darum, das Vertrauen der Bürgerschaft in unseren demokratischen Rechtsstaat zu erhalten. Nach dem eklatanten Versagen einer Vielzahl von Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik bezüglich des so genannten „Nationalsozialistischen Untergrundes“ müssen wir dieses Vertrauen leider erst wieder aufbauen. Eine vollumfängliche parlamentarische Aufklärung reicht deshalb nicht aus – sie muss zudem für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein!

Im Bundestag ist das weitgehend möglich: Akten, die von Sicherheitsbehörden als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft worden sind, werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Denn der öffentliche Vorhalt von Akten dieser niedrigsten Geheimhaltungsstufe gilt als „Dienstgebrauch“. Länder wie Nordrhein-Westfalen haben sich dieser transparenten Praxis angeschlossen. Voraussetzung war eine Rechtslage, die einen Ausschluss der Öffentlichkeit erst ab dem höheren Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH vorsieht.

Die Rechtslage in Brandenburg ist hingegen unklar, was „Verschlusssachen“ betrifft, die „nur für den Dienstgebrauch“ bestimmt sind – abgekürzt: „VS-NfD.“ Deshalb müssen wir unser Untersuchungsausschussgesetz ändern, um im laufenden „NSU“-Untersuchungsausschuss transparent aufklären zu können. Das sind wir den Opfern des „NSU“, ihren Angehörigen und nicht zuletzt unserer Zivilgesellschaft schuldig. Zur Erinnerung: Es waren Bürgerinnen und Bürger, kritische Journalisten und Wissenschaftler, die sich Jahre lang und letztlich erfolgreich dafür engagiert haben, dass wir im Landtag einen „NSU“-Untersuchungsausschuss einsetzten.

In Gesetzestexten ist neben der Klarheit ebenfalls die Transparenz wichtig. Diesbezüglich bedauere ich es, dass wir heute nur über einen fraktionsübergreifenden Minimalkonsens debattieren. Mehr war nicht mehrheitsfähig. Wir werden uns aber bei der systematischen Überarbeitung des Untersuchungsausschussgesetzes, die noch in dieser Legislaturperiode ansteht, erneut dafür einsetzen, dass darin die maximale Öffentlichkeit der Untersuchungen eindeutig als Ziel verankert wird.

Mit der jetzt vorgeschlagenen Gesetzesänderung erreichen wir immerhin, dass das bloße Vorliegen eines „Öffentlichen Interesses“ – wozu eine „VS-NfD“-Einstufung zählt – nicht mehr ausreicht, um die Öffentlichkeit auszuschließen. Künftig muss abgewogen werden. Und ich gehe davon aus, dass das „Öffentliche Interesse“ an transparenten Untersuchungen in der Regel überwiegt.