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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag „Erhalt aller Krankenhausstandorte – Sicherung von Qualität und Versorgung“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Das Amüsante gleich vorweg: Da wird auf Bundesebene eine Regelung von einem unionsgeführten Ministerium vorgeschlagen und von einer unionsgeführten Regierungsmehrheit beschlossen - und die CDU-Fraktion hier im Land stellt einen Antrag, dass das, was dort beschlossen wurde, aber doch bitte nicht für Brandenburg gelten solle.

Bundesgesundheitsminister Gröhe führt mit dem Krankenhausstrukturgesetz die Berücksichtigung bundesweiter Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung in den Ländern ein. Bisher spielte die Qualität eines Krankenhauses in der Krankenhausplanung kaum eine Rolle. Weil aus bündnisgrüner Sicht die Frage im Mittelpunkt stehen muss, was den Patientinnen und Patienten nützt, haben wir die Entwicklung von Qualitätsindikatoren immer unterstützt. Wir waren es auch, die hier im Land am frühestens darauf gedrängt haben, Mittel aus dem Krankenhausstrukturgesetz für die zukunftsfeste Sicherung der medizinischen Versorgung im Land einzusetzen. Die immer älter werdende Bevölkerung- gekennzeichnet durch multimorbide und chronisch kranke PatientInnen- stellt komplexe diagnostische und therapeutische Anforderungen. Wenn die Krankenhäuser also ernsthaft Kurs Richtung Zukunft nehmen sollen, dürfen wir uns nicht blind an vorhandenen Strukturen festklammern. Genau das macht jedoch die CDU mit dem vorliegenden Antrag: (Zitat) „Wenngleich die Ausrichtung auf mehr Qualität ausdrücklich zu begrüßen ist, darf damit einhergehend die wirtschaftliche Leistungskraft von Krankenhäusern (…) nicht gefährdet werden“. Das hat, ganz ehrlich, dann aber mit zukunftsfester Planung nichts mehr zu tun. Das ist simpelster Erhalt des Status Quo, und lässt die Versorgungsbedürfnisse der Bevölkerung völlig außer Acht! Oberste Priorität im gesundheitspolitischen Plan hat dann der Standorterhalt und wenn die Qualität nicht stimmt, dann werden eben die Qualitätsanforderungen eingeschränkt oder gestrichen. Wenn die Qualitätsanforderungen nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Krankenhauses gefährden dürfen, ist das schon fast gefährlich für die Patientinnen und Patienten. Was bedeutet das dann konkret? Weit überdurchschnittliche Raten an Kaiserschnitten, Herzkatheteruntersuchungen oder künstlichem Gelenkersatz sind kein Thema, weil sich damit Geld verdienen lässt? Das gehäufte Auftreten von Komplikationen oder Infektionen interessiert uns nicht, weil deren Behebung wirtschaftlich nicht vertretbar wäre?

Auch aus grüner Sicht übernehmen die Krankenhäuser einen wichtigen Anteil an der gesundheitlichen Versorgung. Und ja, sie sind Anker der medizinischen Versorgung in der Fläche. Auch wir wollen keinen Zentralismus! Für uns ist aber für die Frage, ob ein Krankenhaus als Krankenhaus, oder vielleicht als Standort einer integrierten ambulant-stationären Versorgung erhalten bleibt, nicht vorrangig dessen wirtschaftliche Effizienz entscheidend, sondern die Frage, wie es der Versorgung der Bevölkerung am besten dient und ob es seine Leistung in der fachlich gebotenen Qualität erbringt. Wir denken von der Perspektive der Patient*innen her: Für ihre Versorgung ist eine Weiterentwicklung der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung in Krankenhäusern wichtig und sinnvoll.

Der gemeinsame Bundesausschuss hat bisher nur Indikatoren im Bereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe beschlossen. Diese sind keinesfalls knallharte K.o.-Kriterien und bleiben hinter den Empfehlungen mancher Fachgesellschaft zurück. Ängste vor einem Krankenhaussterben lassen sich damit nun wirklich nicht begründen.

Um es noch einmal klar zustellen: auch ich bin der Meinung das Qualität schwer zu erfassen ist und Fallzahlen nicht alles sind bei der Qualität. Aber Fallzahlen völlig auszublenden das geht nun auch nicht.

Wir lehnen den Antrag ab.