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Michael Jungclaus spricht zum Gesetzentwurf „fünftes Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes“, sowie zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Gäste,

das Verfahren zu dieser Gesetzesänderung war eine einzige Entgleisung!

Zuerst musste die 2. Lesung des Gesetzentwurfes verschoben werden, weil das Ausschussprotokoll nicht rechtzeitig vorlag.

Dann veröffentlichte die stellvertretende Ausschussvorsitzende eine Pressemitteilung über das Abstimmungsergebnis - wohlgemerkt drei Stunden vor der Abstimmung.

Und schließlich kannten Sie offensichtlich weder Ihren eigenen Änderungsantrag, noch wussten Sie, woher die Gelder, die darin enthalten sind, kommen sollen.

Dass man mal einen Black Out hat ist ja noch nachvollziehbar. Dass aber die komplette Bank der Regierungsfraktionen geschlossen keinen blassen Schimmer hat und erst die eine sagt, woher die Gelder kommen sei noch völlig offen, der andere dann 48 Millionen Euro aus Landesmitteln benennt um dann nach Getuschel mit der Ministerin das auf 24 Millionen zu korrigieren - wohlgemerkt NACH der Abstimmung. Eigentlich hätte man da neu abstimmen müssen – denn diese Information ist ja nicht ganz unerheblich. Aber die Presse war ja ohnehin schon längst informiert. So einen Affenzirkus habe ich jedenfalls in acht Jahren Ausschuss wirklich noch nicht erlebt.

Über Inhalte redete im Ausschuss am Ende jedenfalls niemand mehr.

Deshalb möchte ich nochmal daran erinnern, welchem Zweck dieses ganze Theater eigentlich dient: dem Erhalt der Straßenbahnen und der Barrierefreiheit im ÖPNV!

In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf hat der Vertreter eines Verkehrsunternehmens die Situation besonders plastisch beschrieben: „Wir werden hier in Brandenburg zum Technikmuseum was Straßenbahnen angeht“

Deshalb noch einmal: Wir entscheiden mit diesem Gesetzentwurf über den Erhalt der Straßenbahnen in Brandenburg. Und gleichzeitig kommen wir einer gesetzlichen Regelung nach. Nämlich dem im Personenbeförderungsgesetz festgeschriebenen Ziel, eine „vollständige Barrierefreiheit“ in Bussen und Straßenbahnen bis 2022 herzustellen.

Und für diejenigen im Ausschuss, denen das zu theoretisch war, beschrieb ein Verkehrsunternehmer sehr eindrücklich, wie sich eine Rollator-Nutzerin und eine Mutter mit Kinderwagen um den letzten barrierefreien Platz in die Haare bekommen haben, was zu tätlichen Angriffen und am Ende zum Streit darüber führte, wer es eiliger hat: die Mutter zum Kinderarzt oder die Oma zur Geriatrie?

Die Verkehrsunternehmen bekommen im Winter täglich Beschwerden auf den Tisch von Menschen, die 20, 40, 60 Minuten auf die nächste barrierefreie Bahn warten müssen und bei Minusgraden an der Haltestelle stehen.

Wir Abgeordneten wurden in der Anhörung gefragt, was wir solchen Menschen antworten würden? Den Verkehrsunternehmen gehen die Antworten nämlich langsam aus. Das Argument „Es ist kein Geld da“ wird nicht mehr akzeptiert, wenn die Menschen von gut gefüllten öffentlichen Kassen lesen, während sie selbst sich nicht einmal eine Taxifahrt leisten können.

Was fordern wir also konkret?

Dass die Gelder für die Aufgabenträger des übrigen ÖPNV, sowie die Mittel für die Straßenbahnen jeweils jährlich um zehn Millionen Euro erhöht werden.

Und: Die Gelder müssen aus Landesmitteln, nicht aus Regionalisierungsmitteln, kommen!

Die Koalitionsfraktionen aber sehen vor, von 2017 bis 2022 insgesamt nur 48 Mio. Euro, also etwa halb so viel Geld, in Busse und Straßenbahnen zu stecken.

Und das Ganze dann auch nur zu 24 Millionen aus Landesmitteln - die andere Hälfte natürlich mal wieder aus Regionalisierungsmitteln.

Und für die 24 Millionen wollen sie dann tatsächlich auch noch beklatscht werden?!

Sie zahlen in fünf Jahren 24 Millionen Euro während Sie im gleichen Zeitraum die dreifache Summe aus Regionalissierungsmitteln völlig intransparent für schlechte Zeiten in irgendeinen Sparstrumpf des Landeshaushalts stopfen.

Ich bezweifle, dass die Pendlerinnen und Pendler in Brandenburg auf diese Taschenspielertricks hineinfallen.

Aber wir kommen ja später noch auf die Regionalisierungsmittel zurück, wenn wir über unsere Große Anfrage zur Situation des Bahnverkehrs sprechen. Unsere Fraktion hat dazu einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem wir eine drastische Überarbeitung des Landesnahverkehrsplans fordern. Deshalb fordern wir auch an dieser Stelle, dass der Landesnahverkehrsplans nicht im Benehmen, sondern im Einvernehmen mit dem Ausschuss gefasst wird.

Ich bitte nochmals um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, damit der Öffentliche Personennahverkehr ein Vorbild für die Inklusion mobilitätseingeschränkter Bürgerinnen und Bürger wird und die dafür benötigten Mittel auch garantiert zur Verfügung stehen.

Vielen Dank!

Unser Änderungsantrag wurde abgelehnt.