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Michael Jungclaus spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Fünftes Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes“

-Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste,

als ich Anfang Mai diesen Gesetzentwurf zum ersten Mal in der Hand hielt, habe ich mich schon ziemlich gewundert.

In den Haushaltsverhandlungen hatte die Landesregierung noch proklamiert, es werde von 2017 bis 2019 insgesamt 12 Millionen Euro für Straßenbahnen und O-Bus geben.

Uns war das zu wenig. Wir hatten deutlich höhere Landeszuschüsse für Straßenbahnen gefordert. Nämlich 10 Millionen für 2017 und 20 Millionen für 2018.

Also insgesamt 30 Millionen. Dem konnten Sie sich leider nicht anschließen.

Das an sich ist schlimm genug.

Aber nun geben Sie von den ursprünglich eingeplanten 12 Millionen jetzt auch noch pro Jahr eine Million Euro an die kommunalen Aufgabenträger für die allgemeine Verwendung.

Für die Straßenbahnen und den O-Bus bleiben für die nächsten drei Jahre also nur noch 9 statt der erwarteten 12 Millionen Euro Zuschuss.

Und was heißt das jetzt konkret? Nehmen wir das Beispiel Frankfurt Oder. Gemäß dem Schlüssel, nach dem die neun Millionen Euro unter den Straßenbahnkommunen aufgeteilt werden, bekämen die Frankfurter gerade einmal 1,5 Millionen Euro. Wohlgemerkt verteilt über drei Jahre! Eine Straßenbahn allein hat einen Stückpreis von ca. 2,5 Millionen Euro. Die Landesregierung finanziert also noch nicht einmal eine einzige der 13 Straßenbahnen, die Frankfurt anschaffen muss, um sich den Mammutaufgaben zu stellen: Für Barrierefreiheit und das Angehen des immensen Investitionsstau ist das absolut zu wenig. Und im Sinne einer Nachhaltigen Verkehrspolitik geradezu fahrlässig, die Straßenbahn-Kommunen derart im Regen stehen zu lassen.

Wir haben es gestern gefordert und wir fordern es auch heute: Mittel für Straßenbahnen und Pauschalzuweisungen für den sogenannten übrigen ÖPNV müssen zu einem wesentlich größeren Anteil aus Landesmitteln finanziert werden

Als bei der gestrigen Aktuellen Stunde die Abgeordnete Lieske von einem „eventuell höheren Anteil an Landesmitteln für den ÖPNV“ sprach und Ministerin Schneider sagte: „wir werden weiter über Landesmittel nachdenken müssen“ da keimte bei mir ja für einen kurzen Moment Hoffnung auf.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dann aber dieErnüchterung: Es hat sich nichts geändert. Hier hätten sie ihren Worten Taten folgen lassen, und eine deutliche Trendwende einleiten können.

Stattdessen zementieren Sie eine Situation, in der dem SPNV über weitere Jahre viel Geld entzogen wird.

Und es wird sogar noch schlimmer: Sogar die aufgrund unseres Antrags eingerichtete Kompetenzstelle für Bahnhofsgebäude-Nutzung soll jetzt aus Regionalisierungsmitteln finanzieren werden. Das ist echt unglaublich!

Mit diesem Gesetzentwurf werden jedenfalls weder Straßenbahnen in Brandenburg gerettet, noch irgendetwas am Problem der ÖPNV-Finanzierung geändert.

Das einzig Gute ist: Wir erhalten die Gelegenheit, im Ausschuss am 21. September Sachverständige zu diesem wichtigen Thema anzuhören.

Vielen Dank!