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Axel Vogel spricht zum Antrag des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) „Verwendung des für die Kreisgebietsreform vorgesehenen Geldes“

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nahtlos an Herrn Galau anschließen. Jeder, der meint, er hätte jetzt eine Goldmine gefunden, aus der in großem Ausmaß Geld zur Verfügung gestellt werden kann, täuscht sich.

(Beifall des Abgeordneten Schmidt [SPD])

Die Mittel, über die wir reden, waren bisher überhaupt nicht im Haushalt veranschlagt. Herr Galau hat das ausgeführt: Die Teilentschuldungsmittel waren auf zehn Jahre verteilt gedacht. Das haben wir immer kritisiert, wir wollten das nach vorne gezogen sehen. Und wir würden es sehr begrüßen, wenn diese Mittel tatsächlich im Nachtragshaushalt oder im nächsten Doppelhaushalt zeitnah zur Entschuldung der kreisfreien Städte, aber auch der anderen Städte veranschlagt würden. Die anderen Mittel - Sie können es sich selber ausrechnen - waren auf fünf Jahre verteilt für Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Das macht bei rund 200 Millionen Euro 40 Millionen Euro pro Jahr.

Um einmal die Dimension deutlich zu machen: Allein die Steuermehreinnahmen des Landes pro Jahr belaufen sich in den nächsten fünf Jahren auf 200 Millionen Euro, von denen 40 Millionen Euro automatisch an die Kommunen gehen. Natürlich haben die Kommunen - aufgrund der guten Konjunkturlage - auch Steuermehreinnahmen zu erwarten. Von daher: Es ist legitim, über diese Mittelverwendung zu diskutieren, aber erwecken Sie nicht den Eindruck, als ob jetzt Bonanza ausgebrochen ist und sich der große Geldsegen über die Kommunen ergießen wird.

Wir denken, es ist richtig, über die Mittelverwendung der Rücklage zu diskutieren. Das wurde von Herrn Schmidt auch angesprochen. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass es sinnvoll ist, Geld immer für die Interessen des Landes einzusetzen. Das bedeutet natürlich auch, Geld für die Kommunen einzusetzen, insbesondere für kommunale Investitionen. Ich denke, da treffen wir uns, und da können wir dem Vorschlag viel abgewinnen.

Aber ich frage Sie ernsthaft: Wozu brauchen wir einen Selbst- und Regierungsbindungsbeschluss, wenn wir in Kürze einen Nachtragshaushalt verabschieden? Der Nachtragshaushalt - das ist auch mehrfach angeklungen - ist im Gegensatz zu Ihrem Vorschlag für die Landesregierung bindend. Was sollen wir jetzt mit einer unverbindlichen Meinungserklärung?

Wir bevorzugen es daher, unsere Vorschläge zur finanziellen Neuausrichtung des Landes in bewährter Weise im Rahmen der Haushaltsdebatte vorzubringen. Wir werden Ihren Antrag daher ablehnen.

Einen einzigen inhaltlichen Punkt möchte ich kurz ansprechen. Sie möchten, dass ein Großteil der Mittel außerhalb des berlinnahen Siedlungssterns eingesetzt wird. Ich finde, dass man sich da etwas genauere Vorstellungen machen sollte. Eine bessere finanzielle Unterstützung ländlicher Regionen halten auch wir für erforderlich. Aber notwendig ist dafür eine völlige Neuausrichtung unserer Politik für diese Regionen. Damit beschäftigt sich eine ganze Enquetekommission dieses Landtags. Wir brauchen eine dauerhafte und nachhaltige Stärkung berlinferner Regionen und kein Strohfeuer. Für ein großes Strohfeuer reichen übrigens diese Mittel nicht aus. - Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall B90/GRÜNE, vereinzelt DIE LINKE sowie des Abgeordneten Schmidt [SPD])