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Axel Vogel zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Sparkassengesetzes“

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste,

Die historischen Wurzeln der Sparkassen reichen weit in die Geschichte zurück. Bereits mit der Errichtung der frühen Spar- und Leihkassen am Ende des 18. Jahrhunderts wurde der Grundstein für einen Finanzverbund gelegt, der heute rund 600 Unternehmen umfasst.

Gerade in politisch und wirtschaftlich schwieriger werdenden Zeiten erweist sich das Geschäftsmodell der Sparkassen als wichtiger Stabilitätsanker. Denn gerade in den Zeiten der Finanzmarktkrise ist das Festhalten an zentralen Werten wie Nähe und Vertrauen, Verlässlichkeit und Verantwortung von besonderer Bedeutung. Die Sparkassen haben ihr Geschäftsgebiet meist unmittelbar vor der eigenen Tür, nicht auf fernen Kapitalmärkten. Dabei verfolgen die Institute eine verantwortungsvolle Kreditvergabe mit Augenmaß. Sie vergeben vorwiegend Kredite an Menschen und Unternehmen, die sie kennen, und nehmen Risiken, die sie gut einschätzen können. Es waren auch die Sparkassen, die Finanzdienstleistungen erstmals der breiten Bevölkerung zugänglich machten. Indem sie Gelder in den Regionen einwerben und dort den Unternehmen für Investitionen wieder zur Verfügung stellen, leisten sie einen wichtigen Beitrag zu einer gleichmäßigen ökonomischen Entwicklung. Gleichzeitig eröffnen die Sparkassen den Menschen damit die Chance zur wirtschaftlichen Teilhabe und tragen zur Akzeptanz einer demokratischen, pluralistischen und marktwirtschaftlich ausgerichteten Gesellschaftsordnung bei.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Über die historische Rolle und Bedeutung der Sparkassen als regional verankerte Finanzinstitute werden wir uns sicher schnell einig sein. Über die Notwendigkeit Bestrebungen der EU entgegenzutreten, die darauf abzielen die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in ihrem Wirkungskreis zu beschneiden, wird es sicher auch Einigkeit in diesem Hause geben.

Womit wir uns aber ernsthaft auseinander setzen müssen, ist wie wir angesichts des Größenwachstums einzelner Sparkassen sicherstellen, dass die Kreise und Städte als Träger der Sparkassen den Ton angeben und nicht umgekehrt die Sparkassen über die Kommunalpolitik dominieren. Dazu gehört auch die mit dem Gesetzentwurf aufgeworfene Frage, welche Bedeutung wir noch dem Regionalprinzip zumessen wollen. Ich mache die Probleme mal an der Mittelbrandenburgischen Sparkasse fest.

Die Mittelbrandenburgische Sparkasse ist die größte Sparkasse im Land Brandenburg und mit 11.000 Quadratkilometern auch die größte Flächensparkasse in Deutschland. Sie wurde nach der Wende 1991 gegründet und wuchs nach der Kreisgebietsreform von 1993 um weitere Institute. Bei Kundeneinlagen von 10,03 Milliarden EUR im Jahr 2016 wurden nur 5,7 Milliarden EUR als Kundenkredite in Brandenburg ausgereicht.

Seit 2009 gehört auch die auf vermögende Privatkunden spezialisierte Weberbank Aktiengesellschaft zur Mittelbrandenburgischen Sparkasse (Alleinaktionär). Die Weberbank AG ist seitdem für die Vermögensverwaltung für Kunden auch von anderen Sparkassen verantwortlich. Wenn Sie auf die Internetseite der Weberbank gehen, die sich als Privatbank geriert, kommen Sie aber nur bei Einsichtnahme in das Impressum auf diese Verbindung zur Mittelbrandenburgischen Sparkasse.

Die Mittelbrandenburgischen Sparkasse hat sich damit mit Zustimmung der Sparkassenaufsicht in Potsdam und nach einem Handelsblattbericht gegen den damaligen Widerstand des Deutschen Sparkassen und Giroverbandes also schon sehr elegant selber vom Regionalprinzip gelöst. Die jetzt im Gesetz vorgesehene Öffnung durch Ausnahmegenehmigungen käme also jetzt den anderen Brandenburger Sparkassen zugute, die diese Möglichkeit bislang nicht haben. Die Frage aber ist, ob wir das wirklich wollen.

Die jetzt neu eingeführte Aufforderung zur Offenlegung der Vorstandsbezüge dieser kommunalen Geldinstitute entspricht dem Corporate Governance Kodex Brandenburgs. Bei einer Bank in öffentlicher Hand, die auf Werten wie Vertrauen und Regionalität gründet, gehört für uns Transparenz auch bei den Vorstandsbezügen unbedingt dazu.

Dabei gilt für uns: Wer hohe Verantwortung trägt und viel leistet, soll auch angemessen verdienen. Ein Blick in die aktuelle Vergleichstabelle von corrective.org wirft allerdings die Frage auf, ob dies in den Brandenburger Sparkassen der Fall ist. Zum Beispiel verdienen die Vorstände von 3 Sparkassen (Sparkasse Oder-Spree, Sparkasse Niederlausitz und der Mittelbrandenburgischen Sparkasse) im Durchschnitt über 340.000 Euro pro Person und Jahr, bei sehr unterschiedlichen Bilanzsummen von 1,5 bis 11 Milliarden Euro. Das ist das doppelte Einkommen von Ministerpräsident Woidke. Sparkassenvorstände in Westdeutschland mit höheren Bilanzsummen verdienen dagegen teils deutlich weniger, Beispiele: Hildesheim: 268.000 Euro bei 3,9 Milliarden Euro Bilanzsumme. Wir dachten eigentlich, dass die Buschzulage inzwischen überflüssig geworden ist.

Die Aufsichtsgremien der Sparkassen benötigen exakte Vergleichszahlen um ein angemessenes Gehalt für Ihre Geschäftsführer zu bestimmen, insofern begrüßen wir den Ansatz des Gesetzentwurfs.

Allerdings reicht es uns nicht wie im Gesetzentwurf vorgesehen, die Träger der Sparkassen, also die Landkreise und Städte, zu ermahnen darauf hin zu wirken, die Bezüge offen zu legen. Hier muss es einen klaren und eindeutigen gesetzlichen Auftrag geben. Wir sehen sonst die Gefahr, dass diese wichtige Forderung in der Praxis kaum Gehör findet. Der Gesetzentwurf geht uns also in dieser Sache nicht weit genug und daher haben wir unseren Änderungsantrag bereits in der 1. Lesung des Gesetzentwurfes mit in die Debatte eingebracht. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir natürlich zu und werden uns dort für eine öffentliche Anhörung einsetzen.

[Diese Rede wurde zu Protokoll gegeben.]