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Axel Vogel spricht zum Antrag der BVB/Freie Wähler-Gruppe „Ausnahmegenehmigung für den Wildpark Johannismühle verlängern“

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Christoph Schulze, ich bedaure die Schärfe der Attacke, die zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes stattgefunden hat, sehr, weil es hier um ein sehr ernstes Problem geht, das, denke ich,auch gelöst werden sollte. Aber mit solcher Wortführung erreicht man mitunter das Gegenteil von dem, was man erreichen möchte.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

Ich denke, hier geht es tatsächlich auch um Interpretationsfragen. Herr Roick, Sie interpretieren einen eingezäunten Wald einfach als einen nicht mehr vorhandenen Wald, der deswegen einer Waldumwandlungsgenehmigung bedarf. Aber nach dem Forstgesetz ist ein eingezäunter Wald zunächst einmal ein gesperrter Wald. Wir müssen überlegen, wie wir diese Regelung dauerhaft gestalten wollen. Natürlich ist es legitim, hier solch einen Punkt aufzurufen, denn wenn wir feststellen, dass ein Gesetz in der Anwendung in die Irre führt, ist es doch unsere Aufgabe als Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Grundlagen so geändert werden, dass es funktioniert.

Christoph Schulze hatte ja zumindest angedeutet, dass es noch andere Problemfälle gibt, nicht nur Johannesmühle. Beispielsweise wird auch im Zusammenhang mit dem Wildgehege Glauer Tal deutlich, um welchen Unsinn teilweise gerungen wird. Es handelt sich um ein Freigehege auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz mit einer Größe von 160 Hektar. Die Betreiber haben 1997 eine bis zum 31.12.2015 befristete Genehmigung für eine Waldsperre erhalten. Auch hier haben wir genau dasselbe Problem: Jetzt wird gesagt, das sei eine Waldumwandlung, hier müssten Ausgleichsleistungen erbracht werden. Wir wissen alle, dass das das sichere Aus für das Gehege bedeuten würde, genauso wie beim Wildpark Johannesmühle. Besonders paradox ist in diesem Fall allerdings, dass das Wildgehege zum Erhalt der Offenlandschaft angelegt wurde und sich nun teilweise in Sukzession befindet. Aber genau weil es sich in Sukzession befindet, wird plötzlich konstatiert, hier handele es sich um einen Wald, der einer Waldumwandlungsgenehmigung bedarf. Die Sperrung dort dient übrigens auch dem Schutz der Waldbewohner vor Munition und Altlasten. Die Waldwege wurden in dem Zusammenhang entmunitioniert.

Ein ähnliches Beispiel ist übrigens ein Hundeübungsplatz in Eberswalde, dessen Gelände die Stadt verkauft und in den Verkaufsbedingungen festgelegt hat, dass es aus Sicherheitsgründen einzuzäunen sei. Dort sind, auch im Einvernehmen mit dem Revierförster, neue Anpflanzungen erfolgt und hat Durchforstung stattgefunden. Nun stellt sich die Forstbehörde aber auf den Standpunkt, dies sei wegen der Einzäunung eine Waldumwandlung, und nun müsse an anderer Stelle in ähnlicher Größenordnung neu aufgeforstet werden. Lösung ist hier auch noch nicht in Sicht.

Alle diese Fälle haben eines gemeinsam. Es handelt sich um Flächen, die erkennbar Wald sind, die aber eingezäunt sind und die einen besonderen Nutzen für die Allgemeinheit haben, weil sie als Wildgehege bzw. in dem einen Fall als Hundelaufplatz genutzt werden.

Christoph Schulze hat die Stiftung „Naturlandschaften Brandenburg“ angesprochen. Meines Erachtens ist da nicht das entscheidende Problem das Betretungsverbot, was er hier herausgestellt hat, sondern etwas ganz anderes: Diese Stiftung hat inzwischen 13 000 Hektar in ihrem Eigentum. Von dieser Fläche befinden sich seit 1990 rund 4 000 Hektar in der offenen Sukzession. Das heißt: 4 000 Hektar, die eigentlich kein Wald sind, werden Wald, naturräumlich in einem ähnlichen Gebiet wie Johannismühle und Glauer Tal. Aber nun kommt niemand und sagt: Nein, das geht nicht. Da müssen wir, um den Waldbestand konstant zu halten, an anderer Stelle 4 000 Hektar Wald herunternehmen.

(Zuruf: Das will niemand!)

- Das will niemand! - Andererseits wird unser Landwirtschaftsminister nicht müde zu betonen, wir müssten verhindern, dass immer mehr landwirtschaftliche Nutzflächen verschwinden. Ein Grund, warum landwirtschaftliche Nutzflächen verschwinden, ist, dass die Forstverwaltungen Aufforstungsverpflichtungen aussprechen, die Investoren auf die Suche gehen und dann bei landwirtschaftlichen Nutzflächen fündig werden, diese aufforsten, und weg sind sie für die Landwirtschaft in Brandenburg. Das kann also nicht der Weg sein.

Daher bitte ich, sehr dringend zu überprüfen, ob Aufforstungsverpflichtungen wirklich das Mittel der Wahl dafür sind, dass ein Wildgehege in einem Wald liegt, der nach wie vor auch begehbar ist. Es ist richtig, er ist nicht mehr frei für alle begehbar, sondern man muss ein Eintrittsgeld entrichten. Aber trotzdem ist es ein Wald und dies ist für jedermann erkennbar. Die sogenannte Sperrung dieses Waldes hat also gar keinen negativen Effekt, sondern ist auch ein Instrument der Besucherlenkung. Wir wollen auch zum Schutz des Waldes, dass sich die Besucher an solchen Brennpunkten konzentrieren.

Also: Rücken Sie ab von der Forderung, dass hier eine Waldumwandlungsgenehmigung erforderlich ist. Sorgen Sie dafür, dass die Wildparke nicht dicht machen müssen. Ansonsten muss ich Ihnen vorwerfen, dass die Entwicklung des Tourismus und der Umweltbildung im ländlichen Raum anscheinend bei Ihnen keine Rolle spielen.

Daher werden wir uns bei dem Antrag wohlwollend enthalten, fordern aber, wie es Frau Schwarzenberg richtig formuliert hat, dass demnächst im Ausschuss eine Diskussion über möglicherweise erforderliche Gesetzesänderungen stattfindet. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE und B90/GRÜNE)