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Ursula Nonnemacher spricht zu unserem Antrag „Bleiberecht für Opfer rechter Straftaten“

>> Zum Antrag „Bleiberecht für Opfer rechter Straftaten“ (pdf-Datei)

Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Vor gut einem Monat, am 18. März 2016, stellte Innenminister Schröter die Statistik der politisch motivierten Kriminalität für das Jahr 2015 vor. Die Zahlen sind besorgniserregend. Seit 2001 hat die Polizei nicht so viele rechtsmotivierte Gewalttaten registriert wie im vergangenen Jahr. Konkret stieg die Zahl rechter Gewalttaten um 76,7 % von 73 Fällen im Jahr 2014 auf 129 Fälle im Jahr 2015. Unabhängige Beratungsstellen verzeichnen in Ostdeutschland und Berlin einen noch stärkeren Anstieg rechter Gewalttaten. Sie gehen für das Land Brandenburg von einerSteigerung um 118 % aus. 2014 wurden 93 Fälle gezählt, 2015 203 Fälle.

Nicht bloß die Anzahl rechter Gewaltdelikte, auch die rechtsmotivierte Kriminalität insgesamt ist im Land Brandenburg deutlich angestiegen. Das Innenministerium nimmt hier einen Anstieg von 23 % an.

Bei den Opfern rassistischer Straftaten handelt es sich meist um ausländische Staatsangehörige, viele von ihnen ohne ein gesichertes Aufenthaltsrecht. Geflüchtete sind dabei in besonderer Weise rechten Angriffen ausgesetzt. Aufgrund einer Unterbringung in gesonderten Massenunterkünften sind sie ein prädestiniertes Ziel solcher Angriffe.

Das Bundeskriminalamt hat für die ersten drei Monate in diesem Jahr bereits 268 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte in Deutschland registriert. In 244 Fällen seien die Täter dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen. Im Land Brandenburg gab es allein im vierten Quartal 2015 insgesamt 42 Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte und Geflüchtete.

Die zugespitzte, teils offen rassistisch geführte Debatte um die Aufnahme der Flüchtlinge lässt ein Klima entstehen, das Rassisten und rechte Straftäter und Straftäterinnen bestärkt. Geflüchtete werden als Krise und nicht als Schutzsuchende dargestellt. Unzählige Demonstrationen und Kundgebungen, Hetze im Internet, AfD, Pegida und Co. heizen die Stimmung zusätzlich an.

Hier muss massiv gegengesteuert werden: durch die Stärkung zivilgesellschaftlicher Netzwerke und Aufklärungsarbeit einerseits und den Druck der Polizei andererseits.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und DIE LINKE)

Meine Fraktion hat einen Antrag eingebracht, mit dem wir uns für ein Bleiberecht von Opfern rechter Straftaten einsetzen möchten. Kein Straftäter darf sich sicher fühlen, wenn er andere menschenverachtend beschimpft, bedroht oder angreift. Sowohl das Innenministerium und das Justizministerium - hier verweise ich auf die vergangenen zwei Ausschusssitzungen - als auch Opferverbände sind sich einig: In den aktuellen Entwicklungen gibt es einen hohen Anteil an Ersttäterinnen und -tätern, die sich infolge des flüchtlingsfeindlichen Diskurses motiviert fühlen, Straftaten zu begehen. Die Straffälligkeit verlagert sich damit immer mehr in die Mitte der Gesellschaft.

Das erschwert es, Straftäterinnen und -täter ausfindig zu machen. Im Jahr 2015 hat es in Brandenburg bis zum 4. Dezember insgesamt 56 Brandanschläge und sonstige Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte gegeben, von denen zu diesem Zeitpunkt nur 16 aufgeklärt werden konnten. Die Aufklärungsquote bei der Ermittlung besonders schwerer rechter Gewaltdelikte ist von 93,5 % im Jahr 2014 auf 77,4 % im vergangenen Jahr zurückgegangen.

Der Verfolgungsdruck muss hier erhöht werden, auch um Nachahmern bis in die Mitte der Gesellschaft einen Riegel vorzuschieben. Opfer von rassistischen Straftaten dürfen schon deshalb nicht abgeschoben werden, damit sie als Zeugen in Verfahren gegen die rechtsextremen Täterinnen und Täter zur Verfügung zu stehen.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und DIE LINKE)

Vor allem ist es aber ein Gebot der Humanität, Betroffene von rechten Angriffen nicht noch zusätzlich abzuschieben. Beratungsstellen für Opfer rassistischer und rechtsextremer Gewalt fordern schon seit Langem ein Bleiberecht für diese: Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus seien von rassistischen Angriffen gerade deshalb besonders schwer getroffen, weil das fehlende Aufenthaltsrecht oft auch die Behandlung und Verarbeitung der körperlichen und seelischen Folgen einer Straftat beeinträchtige.

Die Forderung der Opferverbände hat an trauriger Aktualität gewonnen. Einem Bericht des Vereins Opferperspektive e. V. ist zu entnehmen, dass der Landkreis Elbe-Elster Anfang März mehrere Geflüchtete, die sich in Finsterwalde aufhielten, nach Polen rückgeführt habe. Darunter hätten sich Betroffene eines rechten Angriffs befunden, der am 12. Dezember 2015 in Finsterwalde stattgefunden habe. Sechs Flüchtlinge aus Tschetschenien seien auf dem Weg zu ihrer Gemeinschaftsunterkunft aus einem vorbeifahrenden Auto beschossen worden. Mindestens zwei der Betroffenen seien trotz des Vorfalls durch die Ausländerbehörde abgeschoben worden. Dadurch fehlen im laufenden Ermittlungsverfahren nun wichtige Zeugen.

Wir fordern die Landesregierung daher in erster Linie dazu auf, bereits bestehende Handlungsspielräume zugunsten von Opfern rechter Straftaten bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Duldungen vollumfänglich auszuschöpfen. Die Landesregierung kann hier selbst tätig werden und diesem Aspekt im Rahmen eines Härtefallverfahrens ein besonders starkes Gewicht einräumen. Sie kann aber auch - aufgrund ihres Sonderaufsichtsrechts - auf die kommunalen Ausländerbehörden einwirken. Es gibt bereits viele rechtliche Grundlagen, die zumindest ein vorübergehendes Bleiberecht für Opfer rechter Straftaten im Land Brandenburg ermöglichen. Diese müssen aber konsequent angewandt werden. Klar ist, dass die Möglichkeiten nicht nur bei rechtsmotivierten Straftaten, sondern bei allen Straftaten bestehen.

(Beifall der Abgeordneten Schade [AfD])

Daneben fordern wir die Landesregierung dazu auf, eine klare Bleiberechtsprüfung für Opfer rechter Straftaten mit unsicherem Aufenthaltsstatus zu prüfen. Das Aufenthaltsrecht kennt bereits solche besonderen Aufenthaltserlaubnisse für Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren gegen Menschenhändler und wegen Arbeitsausbeutung.

Der Landtag Brandenburg hat im November 2013 die sogenannte Antirassismus-Novelle - mit sehr großer Zustimmung hier im Parlament - verabschiedet. In der Verfassung des Landes Brandenburg steht geschrieben:

„Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen.“

Grund genug, wie wir finden, eine Bundesratsinitiative zu starten oder einen Abschiebestopp zu erlassen, damit Opfer rechter Straftäterinnen und -täter künftig in Deutschland bleiben dürfen.

Durch das Bleiberecht wird den Täterinnen und Tätern auch gezeigt: Ihre Handlungen führen zum genauen Gegenteil ihres eigentlichen Ziels. - Ich bitte daher um die Zustimmung zu unserem Antrag

(Beifall B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Domres [DIE LINKE])

>> Zum Antrag „Bleiberecht für Opfer rechter Straftaten“ (pdf-Datei)


Zweiter Redebeitrag von Ursula Nonnemacher:

Herr Präsident! Ich möchte Frau Kollegin Richstein antworten: Frau Richstein, selbstverständlich muss allen Opfern von Strafund Gewalttaten unsere Fürsorge und Aufmerksamkeit als Gesellschaft gelten. Das sehe ich als selbstverständlich an. Wir sind auch der Meinung, dass bestehende Handlungsspielräume nach dem Aufenthaltsgesetz natürlich für Opfer aller Straftaten genutzt werden sollten. Da aber Ausländerfeindlichkeit und Rassismus zentrale Bestandteile rechtsextremer Ideologien sind, ist eine Häufung in diesem Bereich geradezu zwangsläufig und selbsterklärend - so viel zu dem hier angemahnten Gleichheitsgedanken.

Zu Herrn Jung ist zu sagen: Ich würde mich ja mit Ihren Gedanken auseinandersetzen; es fiel mir nur sehr schwer, in Ihrer Rede auch nur einen einigermaßen kohärenten Gedankengang auszumachen.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD, DIE LINKE sowie vereinzelt CDU)

Zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen: Ja, ich erkenne an, dass Sie sich zu diesem Schritt entschlossen haben. Damit wird dem Anliegen unseres Antrags selbstverständlich auch Rechnung getragen. Es wäre mir aber lieber gewesen, Sie wären ein klein wenig härter am Wind des grünen Ursprungsantrages gesegelt; aber so ist es nun einmal. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Heiterkeit bei SPD, DIE LINKE und CDU - Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

>> Zum Antrag „Bleiberecht für Opfer rechter Straftaten“ (pdf-Datei)

Der Antrag wurde abgelehnt.

Der Entschließungsantrag der Fraktion SPD und der DIE LINKE zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Bleiberecht für Opfer rechter Straftaten“ (pdf-Datei) wurde angenommen.