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Ursula Nonnemacher spricht zu unserem Antrag „Bürgerfreundliche Durchführung von Volksbegehren sicherstellen“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg wollen Politik aktiv mitgestalten und sich direkt einbringen. Das zeigt die Fülle an Volksinitiativen, die es bisher in Brandenburg gab - mittlerweile sind es 42 - und das zeigen Volksbegehren jüngeren Datums wie zum Beispiel das erfolgreich zustande gekommene Volksbegehren „Stoppt Massentierhaltung!“.

Um direkt mitwirken zu dürfen, müssen die Brandenburger*innen aber weiterhin hohe Hürden überwinden. Mit unserem Antrag „Bürgerfreundliche Durchführung von Volksbegehren sicherstellen“ fordern wir die Landesregierung auf, Defizite, die sowohl beim Volksbegehren „Stoppt Massentierhaltung“ als auch beim Volksbegehren „Keine 3. Startbahn am BER“ zu Tage getreten sind, aufzuarbeiten und Handlungsempfehlungen für die Kommunen auszusprechen. Wir wollen, dass es künftig zu keiner Behinderung von Volksbegehren mehr im Land Brandenburg kommt!

Bereits im September vergangenen Jahres haben wir kritisiert, dass viele Kommunen mit der Plakatwerbung für Volksbegehren sehr restriktiv umgehen. So wollten einige Gemeinden Plakatierungen für Volksbegehren - anders als bei Wahlen - nur wenige Wochen zulassen oder verlangten extrem hohe Gebühren. Volksbegehren haben aber – wie Wahlen – Verfassungsrang. Wir haben daher einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Plakatieren bei Volksbegehren erleichtern sollte und darauf immerhin eine Klarstellung in der Allgemeinverfügung für Plakatwerbung erreicht.

Nun haben wir weitere Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Durchführung von Volksbegehren erhalten. Insbesondere beim Verfahren des Briefeintrags gab es vermehrt Beschwerden von Bürger*innen. So landeten in einigen Gemeinden die elektronischen Briefeintragungsanträge in überfüllten Posteingängen oder in Spam-Ordnern. Stellen zur Bearbeitung der Briefversendung waren wegen Krankheit oder Urlaub länger nicht besetzt. Unterstützer*innen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung mussten daher teils acht Wochen auf die Zustellung ihrer Unterlagen warten. Einige nahmen den Weg zur Amtsstube dann doch noch auf sich, um dort eine Unterschrift zu leisten, wurden dann aber mit der Begründung zurückgewiesen, sie hätten bereits Briefeintragungsunterlagen beantragt. Auch kündigten einige Kommunen an, nur noch 6 Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist statt wie von der Volksbegehrensverfahrensverordnung vorgesehen, 2 Tage vor Ablauf der Frist Briefeintragungsunterlagen zu versenden. Bei all diesen Beispielen handelt es sich klar um Verstöße gegen geltendes Recht!

Auch beim Verfahren der Amtseintragung sind einige Mängel aufgetreten, insbesondere was die Öffnungszeiten der Eintragungsräume betrifft. Sowohl die Gegner der Massentierhaltung als auch die Initiatoren des Volksbegehrens gegen die dritte Startbahn machten darauf aufmerksam, dass in der ganzen Stadt Cottbus lediglich im Rathaus und dort nur montagvormittags sowie Dienstag und Donnerstag unterschrieben werden konnte. Im Volksabstimmungsgesetz steht: Den Berechtigten muss ausreichend Gelegenheit gegeben werden, sich in die Listen einzutragen, die Ausübung dieses Rechts ist ihnen möglichst zu erleichtern. Der Eintragungsraum ist zu den üblichen Arbeitszeiten bereitzuhalten – das bedeutet, zu den allgemein üblichen Arbeitszeiten, nicht zu den üblichen, aber eingeschränkten Öffnungszeiten kommunaler Bürgerbüros.

Auch habe es in den Kommunen oft gar keine Hinweise gegeben, an welchem konkreten Ort unterschrieben werden kann. Das Volksabstimmungsgesetz erlaubt theoretisch, dass in jeder unter kommunaler Hoheit stehenden Einrichtung eine Unterschriftenliste liegen könnte, z.B. in kommunalen Kitas, Büros von Verkehrsbetrieben oder öffentlichen Wohnungsgesellschaften.

Ich möchte auch auf die nicht unerheblich hohe Fehlerquote der Brief- und Amtseintragungen hinweisen. So gab es beim Volksbegehren „Stoppt Massentierhaltung“ von insgesamt 106.743 Stimmen 3.198 ungültige Stimmen, also eine Fehlerquote von gut 3 Prozent. Knapp 2.000 dieser ungültigen Stimmen sind auf ungültige Briefeintragungen zurückzuführen. Dies ist umso erstaunlicher, als allein die Tatsache, dass jemand den Briefeintrag beantragt ja ein Indiz dafür ist, dass er oder sie das Anliegen unterstützt.

Bei der Briefeintragung mag die Ursache für die vielen ungültigen Stimmen in der nicht doppelt geleisteten Unterschrift liegen – hier ist eine zur Unterstützung des Volksbegehrens und eine weitere zur Versicherung an Eides statt erforderlich. Durch entsprechende Hinweise ließe sich diese Fehleranfälligkeit des Briefeintragungsverfahrens sicherlich minimieren. Wie es aber auch beim Amtseintrag zu so vielen Fehleintragungen kommen konnte, erschließt sich mir nicht. Gerade beim Amtseintrag sind doch Menschen vor Ort, die die Personalausweise kontrollieren und Fragen zur korrekten Eintragung beantworten können. Ungültige Stimmen beim Amtseintrag deuten auf eine mangelnde Umsetzung der Volksgesetzgebung in den Kommunen hin.

Mit unserem Antrag fordern wir nicht die Abschaffung der Amts- und Briefeintragung. Für die freie Unterschriftensammlung haben wir schon mehrfach Gesetzentwürfe eingebracht - zuletzt im März vergangenen Jahres- konnten uns damit aber leider nie durchsetzen. Wir wollen diese nicht in immer kürzeren Abständen wiederholen. Wir bitten die Landesregierung daher lediglich darum, sämtliche bei den gerade stattgefundenen Volksbegehren aufgetretenen Probleme auszuwerten und darauf basierend den Kommunen Handlungsempfehlungen zu geben. In einem dem Landtag vorzulegenden Bericht soll auch dargelegt werden, wie sich insbesondere die Einführung der Möglichkeit des Briefeintrags 2012 für die Kommunen ausgewirkt hat. Kurzfristig bietet sich zudem eine Änderung der Volksbegehrensverfahrensverordnung an, in der klargestellt wird, dass Eintragungsräume montags bis freitags zu den allgemein üblichen Arbeitszeiten bereitzuhalten sind. Bei dieser Gelegenheit soll auch überprüft werden, ob sich nicht eine weitere Änderung der Volksbegehrensgesetzgebung anbietet, insbesondere um das Verfahren des Briefeintrags zu erleichtern. Die verpflichtende Einrichtung einer Mailadresse für Briefeintagungsunterlagen könnte hier zum Beispiel Erleichterungen bringen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag.

Unser Antragwurde abgelehnt.