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Michael Jungclaus spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG)“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste,

das Vergabegesetz hat uns ja schon in der letzten Legislaturperiode intensiv beschäftigt. Die Frage, wie das Land seine Nachfragemacht nutzt, ist zugegebener Maßen eine wichtige. Das Land Brandenburg gibt jährlich rund eine Milliarde Euro für Beschaffungen aus. Die Kommunen erhöhen die Nachfrage der öffentlichen Hand hierzulande um weitere zwei Milliarden Euro. Mindestens eine Milliarde Euro gewährt das Land an Unternehmen, Vereine und Verbände in Form von Zuwendungen. Dies ist eine beträchtliche "Nachfrage-Macht" und zeigt: Ein Vergabegesetz kann in besonders hohem Maße die Entwicklungschancen der Unternehmen im Lande positiv beeinflussen.

Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist dabei nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Wertschöpfung im Lande. Die Regeln für öffentliche Auftragsvergaben entscheiden auch wesentlich mit, ob sich Unternehmen Wettbewerbsvorteile durch Niedriglöhne, Verletzung elementarer Arbeitsnormen oder unverhältnismäßiger Belastung der Umwelt verschaffen können.

Ich möchte zu diesem Thema auch noch einmal Artikel 42 der Brandenburgischen Verfassung zitieren: „Das Wirtschaftsleben gestaltet sich nach den Grundsätzen einer sozial gerechten und dem Schutz der natürlichen Umwelt verpflichteten marktwirtschaftlichen Ordnung“, heißt es da.

„Sozial gerecht“ und „dem Schutz der natürlichen Umwelt verpflichtet“ - da muss die öffentliche Hand natürlich mit gutem Beispiel voran gehen.

Tut sie das mit diesem neuen Vergabegesetz? Zumindest mit dieser Vorlage tut sich das leider nicht.

Im Rahmen der Evaluierung des ersten Brandenburger Vergabegesetzes wurde ein Vollzugsdefizit bei der Durchsetzung festgestellt. Hierbei ging es vor Allem um Mindestarbeitsentgelte und Tariftreue, die zentralen Anliegen des Gesetzes. Das wurde ja auch deutlich als die, zur Kompensation für den Verwaltungsaufwand gedachten Haushaltsmittel, von den Kommunen nicht abgerufen wurden.

Dieses Vollzugsdefizit wird durch den vorliegende Entwurf bislang nicht beseitigt.

Im Gegenteil, man beseitigt lieber das Symptom indem man den Kommunen den nicht in Rechnung gestellten Mehraufwand zur Kontrolle zukünftig pauschal erstattet.

Das kann man eigentlich nicht anders als besondere Form der Selbsttäuschung bezeichnen, was sie hier veranstalten meine Damen und Herren der Koalition.

Sie brüsten sich mit einem neuen Mindestlohn, der noch über dem des Bundes liegt, wohl wissend, dass es genug Mittel und Wege gibt, das zu umgehen.

Vorgeschlagene Möglichkeiten zur Beseitigung des Vollzugsdefizits werden gänzlich nicht berücksichtigt.

Beispielsweise eine, beim Land angesiedelte, zentrale Kontrollgruppe, welche in Stichproben prüft, ob die Auftragnehmer das Vergabegesetz und die vorgeschriebenen Zusicherungen auch einhalten.

Soweit zum Thema „sozial gerecht“!

Und auch bei dem Punkt „Schutz der natürlichen Umwelt verpflichtet“, bleibt die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf völlständig hinter den eigenen Ansprüchen zurück. Der einzige Passus dazu findet sich in § 3 mit dem Satz:

„Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen können Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte berücksichtigt werden“.

Nach den geltenden Bestimmungen des Europa- und des Bundesrechts sind die öffentlichen AuftraggeberInnen weitgehend auf einen reinen Leistungswettbewerb festgelegt. Allerdings erlauben die Regelungen ausdrücklich eine Berücksichtigung ökologischer und sozialer Belange. Die europarechtlichen Regelungen verweisen auf die mitgliedstaatliche Ebene, die bundesrechtliche Regelung verweist auf weitere Bundesgesetze und die Landesebene, wobei auf Bundesebene bislang keine entsprechenden Vorgaben verabschiedet wurden. Insofern hat es das Land durchaus in der Hand, den Abschied von einem reinen Wettbewerb um das preiswerteste, heute zumeist als billigstes Angebot verstanden, einzuleiten.

Nach unserer Auffassung müssen bei der Prüfung eines Angebots nicht nur Preis und Zuverlässigkeit, sondern auch Umwelteigenschaften und Lebenszykluskosten unbedingt berücksichtigt werden.

Und ich sage Ihnen ganz klar: Wenn Sie in diesen Punkten nicht deutlich nachbessern werden wir bei diesem Gesetz nicht zusammenkommen?

Zusammenfassend kann man sagen: Bleibt es bei diesem Entwurf bekommen wir ein Gesetz, dass

  • weitgehend wirkungslos ist
  • bürokratisch erheblichen Aufwand erzeugt, wenn man es ernst nehmen würde
  • und das wesentliche Aspekte wie die ILO-Arbeitsnorm oder umweltbezogene Aspekte lediglich als Randnotiz behandelt.

Es besteht also noch erheblicher Verbesserungsbedarf und wir würden das Gesetz in der vorliegendn Form ablehnen.

Der Überweisung werden wir selbstverständlich zustimmen aber machen sie sich schon mal auf eine Intensive Debatte dazu im Wirtschaftsausschuss gefasst.

Vielen Dank!