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Michael Jungclaus spricht zu unserem gemeinsamen Antrag mit SPD, CDU und DIE LINKE „Keine Ausweitung des Anwendungsbereichs des EU-Transparenzregisters auf die Bundesländer, Kommunen sowie ihre Vertretungen“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU schrumpft. Als leidenschaftliche Europäer haben wir natürlich ein großes Interesse, das Vertrauen in die EU- Institutionen zu stärken. Das EU- Lobbyregister, das derzeit überarbeitet wird, dient diesem Zweck.

Auf diesem öffentlichen Internetportal können sich Organisationen registrieren, die Einfluss auf europäische Entscheidungen nehmen wollen. Sie müssen angeben, welche Interessen sie in welchem Namen vertreten und welche Finanzierung ihnen zur Verfügung steht.

Transparente Entscheidungsprozesse tragen zu einer ausgewogenen Interessenvertretung bei, die die Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger achtet. Gleichzeitig führt mehr Transparenz dazu, Bürgerinnen und Bürger zu einer aktiven Teilnahme am demokratischen Leben anzuregen.

Lobbyisten können sich auf die Meinungs- und die Vereinigungsfreiheit berufen, in einem demokratischen System ist ihre Arbeit unverzichtbar. Nichtdestotrotz unterliegen sie besonderen Rechenschaftspflichten, insbesondere dann, wenn sie aufgrund ihrer Größe und finanziellen Mittel über besonderen Einfluss verfügen.

Bislang war das Transparenzregister nicht verpflichtend und bezog sich lediglich auf die Europäische Kommission und das Europäische Parlament.

Nun soll es nach dem Willen der Kommission für alle verbindlich werden und sich auch auf den Rat der EU erstrecken. Das EU- Parlament fordert dies bereits seit 2008.

Meine Fraktion unterstützt ausdrücklich diese Forderungen. Ich finde sogar, wir könnten uns im Landtag Brandenburg hiervon eine Scheibe abschneiden. Als 2013 das Landtags- Lobbyregister eingeführt wurde, haben wir Bündnisgrünen uns ein umfassendes Gesetz gewünscht, das zum Beispiel auch Sanktionen vorgesehen hätte. Schade, dass es bei einer bloßen Anlage zur Geschäftsordnung, in der sich Verbände auf Antrag eintragen dürfen, geblieben ist.

Um zurück auf das EU- Lobbyregister zu kommen:

Ich glaube meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon hinreichend deutlich gemacht, dass es wenig Sinn macht, seinen Anwendungsbereich auch auf den Landtag und die Kommunen zu erstrecken. Demokratisch legitimierte Verfassungsorgane der Länder und Gemeinden sind integraler Bestandteil des EU-Rechtsetzungsverfahrens.

Sie können mit Lobbygruppen aus Wirtschaft und Gesellschaft, die von außen auf den Gesetzgebungsprozess einwirken, nicht gleichgestellt werden. Jedenfalls dann nicht, wenn sie lediglich öffentliche Interessen ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgen.

Ich freue mich, dass wir uns darauf einigen konnten und den Antrag heute gemeinsam einbringen. Vielen Dank!