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Axel Vogel spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Keine gemeinsame europäische Einlagensicherung zulasten des in Europa vorbildlichen deutschen Einlagensicherungssystems“

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der CDU-Antrag behandelt ein ernsthaftes Thema, auch wenn wir am Ende zu einem anderen Ergebnis kommen werden. Es ist ja nicht so, dass die Einlagensicherung vom Himmel gefallen ist - eine funktionierende Einlagensicherung gibt es eigentlich erst seit rund 40 Jahren. Dazu möchte ich die Herstatt-Pleite von 1974 in Erinnerung rufen, wo sich damals in Köln Menschenmassen in den Straßen drängten und protestierten; Änderungen folgten. Damals konnte sich eigentlich niemand vorstellen, dass es tatsächlich sein kann, dass ein Sparguthaben in Gefahr gerät. Es hat damals massive Anstrengungen des Gesetzgebers, aber auch der Banken selbst erfordert, um hier Änderungen herbeizuführen.
So können wir heute feststellen: Wir haben ein sehr gutes Einlagensicherungssystem in Deutschland, basierend auf gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung. Aber auch dieses ist nicht vollständig geeignet, alle Risiken abzudecken. Beispielsweise sind bis heute Banken mit Sitz im Ausland, die in Deutschland nur Filialen unterhal-ten, in die gesetzliche Einlagensicherung nicht einbezogen. Das betrifft auch soge-nannte Onlinebanken. Von daher sollte jeder, der sein Geld bei diesen Banken an-legt, darüber nachdenken, ob das die erste Wahl ist.
Es ist natürlich sinnvoll und richtig, dass Einlagensicherungssysteme europaweit ver-allgemeinert und vereinheitlich werden. Deswegen erwarten wir auch, dass zunächst einmal von der EU geforderte Einlagensicherungssysteme in den Mitgliedsstaaten schnellstens überall eingeführt werden und die Europäische Kommission ihre An-strengungen darauf konzentriert, dass alle Mitgliedsstaaten ihren Verpflichtungen zeitnah nachkommen. Da liegt momentan alles im Argen.
Aus diesem Grund unterstützen wir an dieser Stelle auch die CDU - die SPD hat es ähnlich formuliert -‚ da zum gegenwärtigen Zeitpunkt die von der Kommission ange-kündigten Gesetzesvorschläge verfrüht sind, es also zum gegenwärtigen Zeitpunkt gerechtfertigt ist, sie im Bundesrat abzulehnen. Wir teilen alle Bedenken zur Einführung eines europäischen Einlagensicherungssystems zum derzeitigen Zeitpunkt, aber wir wollen es nicht generell ausschließen. Wir sind schon der Auffassung, dass die Forderung, am Ende der Einlagensicherung auch eine europäische Dimension hinzuzufügen, nicht aufgegeben werden soll.
Das ist übrigens auch eine zentrale Forderung von vielen Fachleuten und Institutio-nen wie dem IWF, der die EU hierzu aufgefordert hat. Und auch parteienubergrei-fend: Der Christdemokrat Junker, auch wenn er aus einem anderen Land stammt, sowie der Sozialdemokrat Schulz sagen beide gemeinsam: Wir brauchen jetzt ein europäisches Einlagensicherungssystem, und sie haben Recht damit.
Im Gegensatz zu dem von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrag halten wir die Ver-gemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme in der EU als letzte Ebene für sinnvoll und gangbar, wenn alle anderen Systeme versagen. Wir halten es für richtig und sinnvoll, weiter intensiv daran zu arbeiten, diese dritte Säule der europäi-schen Bankenunion irgendwann einmal Wirklichkeit werden zu lassen.
Der hier von der CDU vorgelegte Antrag ließe dies jedoch nicht mehr zu; Sie schlie-ßen es kategorisch aus. Deswegen können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Der Entschließungsantrag von SPD und den Linken spricht ein anderes, auch wichti-ges Thema an: Es muss auch bei einer EU-Regelung zur Einlagensicherung möglich sein, in begrenztem Umfang eigene Einlagensicherungssysteme fortzuführen, wie beispielsweise das der Sparkassen; das ist unbestritten. Die Frage,bis zu welcher Größenordnung solche Institute ohne den europäischen Fonds auskommen können, ist hier natürlich zentral. Ein Institut wie beispielsweise die Mittelbrandenburgische Sparkasse hat eine Größe, die staatliche Strukturen durchaus in Schwierigkeiten bringen können. Das wird man im Einzelnen noch debattieren müssen.
Wir werden jedenfalls dem Entschließungsantrag von Rot-Rot gerne zustimmen. Den Antrag der CDU werden wir aus dem genannten Grund ablehnen. - Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.