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Axel Vogel spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz über die Aufhebung des Brandenburgischen Versorgungsrücklagengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Es wird Sie hoffentlich wenig überraschen: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darf ich den Gesetzentwurf der Landesregierung ausdrücklich begrüßen. Belegt er doch, dass das Bohren dicker Bretter auch in der Brandenburger Politik mitunter Wirkung zeigt.

Der Gesetzentwurf macht eines deutlich: Die Zeit für kapitalgedeckte Altersvorsorgesysteme geht zu Ende.

Während die ostdeutschen Empfänger aus der gesetzliche Rentenversicherung im Jahr 2016 eine Erhöhung von 5,95 Prozent verzeichnen, blicken Inhaber von Lebensversicherungen und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke mit Bangen in die Zukunft, denn aufgrund der aktuellen Entwicklungen am Kapitalmarkt erzielen kapitalbasierte Vorsorgesysteme kaum noch nennenswerte Renditen, die sicher geglaubte Altersvorsorge gerät ins Wanken.

Im Gegensatz zu Ärzten und Architekten, die in ihrer Altersversorgung von diesen Pensionsfonds abhängig sind, laufen Beamte aber keine Gefahr ihre Pensionszahlungen zu verlieren. Denn am Ende muss immer noch der Staat gerade für Ihre Altersversorgung einstehen.

Anrede

Unbestritten ist: Die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes Brandenburg wird zukünftig stark ansteigen, die Belastung für zukünftige Landeshaushalte ist offenkundig und wird jedes Jahr aufs Neue in einem Versorgungsbericht und einer Anlage zum Haushaltsgesetz dokumentiert.

Die Landesregierung war daher bestrebt durch die gebildeten Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Brandenburg“ und den „Versorgungsfonds des Landes Brandenburg“ dafür Vorsorge zu treffen. Davon will man sich nun verabschieden, so wie wir dies seit Jahren immer wieder vorgeschlagen haben. Warum will man das und warum ist das auch sinnvoll?

Die Rendite des Versorgungsfonds betrugen im Jahr 2014 durchschnittlich 3,2 %. Aus der Antwort auf eine kleinen Anfrage der CDU ergibt sich nun, das diese Rendite 2015 2,4 % und zum 30.06.2016 nur noch 2,1 % betrug. Die im nächsten Jahr ursprünglich zur Einzahlung in den Versorgungsfonds vorgesehenen Steuermittel in Höhe von knapp 100 Millionen Euro würden bei einem Zinssatz von etwas über 2 % rund 2 Millionen Euro Gewinn pro Jahr erbringen. Was die Landesregierung damit erreichen könnte, wäre aber relativ bescheiden: Nicht viel mehr, als dass die 100 Millionen Euro für zukünftige Pensionszahlungen mit ihrem Nominalwert mehr oder weniger sicher zurückgelegt werden.

Die bescheidenen Überschüsse, von Gewinn will ich da lieber nicht reden, drohen dann in den Folgejahren durch Inflation, Sollzinsen – denn das Geld dafür ist solange das Land Schulden hat ja letztendlich auch nur geliehen –, Unterwertverkäufe und Verwaltungskosten in nicht unbeträchtlichem Maß aufgezehrt zu werden.

Unserem Ansatz den in der gesetzlichen Rentenversicherung wirksame Generationenvertrag in angepasster Form auch für die Beamtenversorgung weiterhin konsequent zur Anwendung zu bringen und die für den Versorgungsfonds vorgesehenen Mittel zur Schuldentilgung oder zur Finanzierung aktiven Personals zu verwenden, wollte in den letzten Jahren weder der Landtag noch der Landesrechnungshof folgen. Statt das Geld in ausländische Anleihen anzulegen, hielten wir es immer für besser, das Geld im eigenen Land zu belassen und damit gesellschaftliche Rendite zu erwirtschaften. Investitionen in Bildung, in Nachhaltigkeit und Innovationen! Damit steigern wir auch unsere Steuereinnahmen. Das zahlt sich langfristig aus und ist allemal besser als potentielle Kapitalerträge bei immer neuen Anlagen in Risikoanleihen am internationalen Kapitalmarkt.

Den Vorschlag des LRH-Präsidenten, statt in den Versorgungsfonds zu investieren die eingesparten Mittel für die Schuldentilgung zu verwenden halten wir grundsätzlich für richtig. Allerdings zeigt ein Blick in den Haushaltsentwurf, dass bereits alle ursprünglich für den Pensionsfonds vorgesehenen Mittel zur Deckung der Ausgaben herangezogen wurden und nicht nur ich würde mich überfordert sehen ad hoc Kürzungsvorschläge für über 100 Millionen Euro pro Jahr zu unterbreiten.

Mit dem Verzicht auf neue Einzahlungen an den Versorgungsfonds ist aber noch nicht geklärt, was mit den rund 800 Millionen Euro Vermögen geschehen soll.

Wir wollen nicht, dass bereits jetzt frei werdende Gelder zur Deckung der laufenden Haushalte aus dem Fonds entnommen und nicht erneut angelegt werden. Wir wollen, dass diese Gelder ökologischen und sozial vorteilhaft wirken, kurz: nachhaltig angelegt werden.

Unser Antrag die Anlagerichtlinie für den Versorgungsfonds entsprechend zu ändern liegt seit einem halben Jahr im Finanzausschuss. Ein erster vielversprechender Entwurf des Finanzministers orientierte sich am Norwegischen Staatsfonds. Auf dieser Grundlage können wir uns eine neue Anlagestrategie sehr gut vorstellen aber bislang hat sich das Kabinett wohl noch nicht zu einer einheitlichen Meinung durchringen können. Wir hoffen, dass die Landesregierung hier bald zum Abschluss kommt und nicht darauf setzt, dass alle freiwerdenden Mittel in den Haushalt überführt werden.

Wir freuen uns jedenfalls jetzt schon auf die Beratung im Ausschuss und stimmen der Überweisung gerne zu.