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Axel Vogel spricht zum Antrag der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe „Nachtflugverbot 22-6 Uhr am BER umsetzen“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede

Für den BER ist ein Nachtflugverbot von 24.00 bis 5.00 Uhr vorgesehen. Zwei Stunden weniger als in Tegel, und dies obwohl der neue Flughafen BER mindestens 150% der Flugbewegungen von Tegel TXL aufweisen wird. Geringfügige Einschränkungen des planmäßigen Flugverkehrs soll es zwischen 22:00 und 23:30 Uhr sowie zwischen 5:30 und 6:00 Uhr geben.

Die Flughafengesellschaft plant an diesem Standort mittelfristig 50 Mio. Passagiere pro Jahr abzufertigen. Das ist das Zweieinhalbfache von Tegel heute. Schönefeld liegt nicht irgendwo weit draußen, sondern in dicht besiedeltem Gebiet am Berliner Stadtrand. Das ist der Grund warum das Volksbegehren eine so deutliche Unterstützung der Brandenburgerinnen und Brandenburger bekommen hat und vom Landtag dann auch angenommen wurde.

Die Bemühungen in der letzten Legislaturperiode sind am Widerstand Berlins und des Bundes gescheitert. Die Zeichen in Berlin sind nach den Wahlen jetzt aber günstig, mehr zu erreichen und deswegen hatten wir Grünen den Ministerpräsidenten gebeten in der SBER-Sitzung am 10. Oktober hierzu Stellung zu nehmen.

Ministerpräsident Woidke schlug im SBER am 10. Oktober vor, seinen alten Vorschlag zu erneuern und das Nachtflugverbot auf die Zeit zwischen 5.00 und 6.00 Uhr auszudehnen.

Das steht aber in kaum einer Beziehung zu dem, was der Landtag beschlossen hat.

Der Landtag hatte am 27. Februar 2013 die Forderung einer Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogramms zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes von 22.00 bis 6.00 Uhr am BER angenommen. Genau darüber muss die Landesregierung jetzt mit dem neu gewählten Berliner Senat verhandeln.

Stattdessen vom Ministerpräsidenten zur Frage einer Ausdehnung des Nachtflugverbots von 22:00 - 24:00 nichts mehr zu hören und stattdessen plötzlich allerorten das Gerede von möglicherweise gefährdeter Wirtschaftlichkeit des BER aufkommt, ist mehr als bedenklich.

So macht sich Air Berlin-Chef Stefan Picheler Sorgen über ein auf solche Weise verlängertes Nachtflugverbot. „Die weitere Beschneidung der Betriebszeiten des BER wäre für die Expansionspläne von Air Berlin ein herber Rückschlag“, sagte Pichler der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das Wohlergehen einer Fluggesellschaft soll damit gegen die Gesundheit von tausenden Anliegern ausgespielt werden. Ein an sich schon unglaublicher Vorgang.

Aber auch Flughafen-Chef Mühlenfeld warnte angesichts der neuen Debatte über ein weitergehendes Nachtflugverbot am BER vor zusätzlichen Beschränkungen. Möglichst lange Öffnungszeiten seien für den Flughafen wichtig, etwa für Landungen aus Nordamerika am frühen Morgen. Eine Ausweitung des Nachtflugverbots würde zu Einnahmeausfällen führen. „Die Rentabilität eines Flughafens hängt entscheidend von seinen Flugbewegungen ab,“ ergänzt auch der Flughafenverband ADV. Es sei höchste Zeit, dass die Politik diese wirtschaftlichen Notwendigkeiten im Blick hat, so der ADV weiter.

Diese heftigen Reaktionen alleine auf die vage Ankündigung Woidkes das Thema noch mal ansprechen zu wollen zeigt, wie wichtig hier der politische Druck ist. Von welchen wirtschaftlichen Notwendigkeiten ist hier eigentlich die Rede? Sind die Anlieger für die Gewinne der Fluggesellschaften verantwortlich? Wieso soll die Rentabilität eines von Start weg überausgelasteten Flughafens eigentlich leiden, wenn seine Betriebszeiten etwas eingeschränkt werden?

Die Kosten für den Flugbetrieb werden über die Gebühren von den Fluggesellschaften getragen. Die Frage ist doch, ob wir das Wachstum im Flugverkehr dauerhaft dadurch subventionieren wollen, dass die Lärm- und Umweltbelastungen nicht den Verursachern, also den Fluggesellschaften, sondern der Allgemeinheit in Rechnung gestellt werden. Getreu dem Motto: Gewinne auf Kosten der Anwohner machen und die Folgekosten, wie z.B. Behandlung lärmbedingter Gesundheitsschäden sozialisieren.

Das können wir nicht hinnehmen. Wir werden deshalb dem Beschlusstext der Freien Wähler auf der 2. Seite ihres Antrages zustimmen. Der mängelbehaftete Einführungsteil steht nicht zur Abstimmung und diesem stimmen wir natürlich nicht zu. Es ist nicht Aufgabe des Brandenburger Landtages festzustellen was Parteien in Berlin oder Brandenburg zu tun und zu unterlassen haben. Wir müssen uns darum kümmern, dass die Landesregierung die richtigen Aufträge erhält und diese auch umsetzt.