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Axel Vogel spricht zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion „Fünftes Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes“

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 13. August ist zweifelsohne einer von vielen schrecklichen Tagen in der deutschen Geschichte, wurde hier doch für weitere 28 Jahre die Teilung Deutschlands und Europas, letztlich der Welt, zementiert. Alles, was mit diesem Tag in Erinnerung steht, wurde heute von verschiedenen Rednerinnen und Rednern ja auch angesprochen.

Ich denke, wir reden eigentlich nicht darüber, ob der 13. August ein Gedenktag sein soll. Er ist es. Wir reden darüber, ob er ein gesetzlicher Gedenktag werden soll. Ich meine, es gibt genug Möglichkeiten, den 13. August als Tag der Erinnerung und des Gedenkens zu feiern, ohne dass wir ihn dazu extra in unserem Brandenburger Feiertagsgesetz als staatlichen Gedenktag verordnen müssen.

Herr Kurth hat ja ein paar Beispiele angesprochen. Ich möchte einige andere Tage aus der deutschen Geschichte ansprechen, an denen wir auch wichtiger Ereignisse gedenken, und darauf eingehen, wie üblicherweise dieser Tage auch gedacht wird.

18. März 1848, die Märzrevolution, die letztlich den Weg zum Deutschen Bund ebne-te, aber auch der 18. März 1990, der Tag der einzigen freien Wahl in der DDR. Das ist auch ein solcher Gedenktag, ohne dass er irgendwo einmal gesetzlich verordnet wurde. Aber beispielsweise in Berlin wurde im Jahr 2000 der Platz vor dem Berliner Tor zum Platz des 18. März umbenannt, und es finden an jedem 18. März dort regelmäßig Veranstaltungen mit Kranzniederlegungen und Reden statt.

Wir haben beispielsweise den 20. Juli 1944 als Tag des deutschen Widerstandes, der in Berlin mit Kranzniederlegungen am Bendlerblock, im Reichstag, vor dem Reichstag und auch im Rahmen feierlicher Gelöbnisse der Bundeswehr begangen wird. Auch das ist kein gesetzlich verordneter Gedenktag, aber er wird gelebt.

Dann haben wir selbstverständlich den 17. Juni 1953, der bundesweit an manchen Orten - nicht überall - begangen wird.

Wir haben den 9. November 1989 als Tag des Mauerfalls, wir haben aber auch den 9. November als Tag der Reichspogromnacht und der Ausrufung der Deut-schen Republik 1918. Die Landtagspräsidentin hat ja hier heute eine - wie ich denke - würdige Rede gehalten, hat die richtigen Worte gefunden. Wir haben auch, ohne dass es ein gesetzlich verordneter Gedenktag ist, diesem Tag hier in angemessener Art und Weise gedacht.

(Beifall bei der SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Es geht darum, eine lebendige Erinnerungskultur zu haben, es geht nicht unbedingt darum, gesetzlich verordnete Gedenktage zu haben. Deswegen jst die Frage, wie wir mit diesen Gedenktagen umgehen.
Wir haben in Brandenburg auch gute Beispiele. Ich nenne hier jetzt einmal den 17. April, den Sachsenhausen-Gedenktag, den Tag der Befreiung des KZ Sachsenhausen. Ich gehe regelmäßig dort hin, und auch einige von den Kolleginnen und Kollegen kommen dort hin. Es sind wunderbare Veranstaltungen, die die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten hier durchführt, wo Schülerinnen und Schüler, ganze Klassen einbezogen werden, szenische Lesungen durchgeführt werden, junge Musi-kerinnen und Musiker auftreten.

Das ist gelebte Erinnerungskultur. So wünsche ich mir das auch für den 13. August.

Der 13. August wird ja in Brandenburg auch begangen. Ich erinnere an die Veranstaltungen, die jetzt jedes Jahr an der Glienicker Brücke, am Denkmal, durchgeführt werden. Da habe ich es selber auch schon erlebt, dass viele, viele Brandenburgerinnen und Brandenburger dort hingekommen sind.

Die Kritik der CDU richtet sich ja darauf, dass Landesregierung dort nicht er-schienen ist. Und das ist in der Tat zu kritisieren. Aber das kann ich ja nicht dadurch lösen, dass ich jetzt einen staatlich verordneten Gedenktag einfordere, sondern in der Landesregierung selbst muss das Bewusstsein wachsen, dass das nicht irgendein Tag ist, sondern dass dies ein Termin ist, an dem man zu sein hat, auch wenn er in die Sommerferien fällt.

(Beifall der Abgeordneten Nonnemacher [B90/GRÜNE] sowie vereinzelt AfD)

Insofern: Wenn die Koalition jetzt diesen Entschließungsantrag vorlegt, in dem sie aussagt, dass sie künftig jeden 13. August in geeigneter Form des Mauerbaus und der Opfer der SED-Diktatur gedenken will und ein gemeinsames Gedenken von Landtag und Landesregierung anstrebt, dann ist das natürlich ein Dokument des schlechten Gewissens. Aber es ist ein richtiger Weg, das auch vorzunehmen. Nur sage ich der Landesregierung, es ist uns überhaupt nicht damit geholfen, wenn hier zukünftig am 13. August eine gemeinsame Sitzung von Landtag und Landesregierung angesetzt wird. Wir müssen raus zu den Leuten, wir müssen zur Glienicker Brücke, müssen zum Beispiel auch zum „Mauerweglauf“, eine ganz interessante Veranstaltung bei der sich mehr als 400 Ehrenamtliche daran beteiligen, entlang des alten Verlaufs der Mauer darauf aufmerksam zu machen, was hier passiert ist, wo jedes Jahr ein Opfer der DDR-Todesschützen exemplarisch herausgestellt wird, und die unter der Schirmherrschaft von Rainer Eppelmann, dem Vorsit-zenden der Bundesstiftung Aufarbeitung, stattfindet.

Ich denke, hier sind geeignete Anknüpfungspunkte, das ist der Weg, wie wir dieses Tages gedenken müssen. Vor diesem Hintergrund werden wir dem Gesetzentwurf der CDU nicht zustimmen, obwohl wir es ausdrücklich begrüßen, dass Sie dieses Thema auf die Tagesordnung gebracht haben. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD und DIE LINKE)