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Verbreiten von Warnungen vor gesundheitlichen Gefährdungen durch Geflüchtete

Ursula Nonnemacher:

Der parteilose Bürgermeister von Jüterbog, Arne Raue, warnt auf der Internetseite der Stadt vor angeblichen gesundheitlichen Gefahren, die von geflüchteten Menschen ausgingen. Er soll auf diese durch eine Ärztin hingewiesen worden sein, die laut Tagesspiegel Informationen vertraglich an das Rathaus gebunden sei. Herr Raue warnt ausdrücklich „die Bevölkerung von Jüterbog“ davor, dass „schon bei geringfügigem Kontakt mit Neuankömmlingen (die) Gefahr (der Übertragung von) Infektionskrankheiten besteht“.

Ich frage die Landesregierung:

Verfügt die Landesregierung über irgendwelche Hinweise, die diese Aussage valide untermauern könnten?

Antwort der Landesregierung:

Die Landesregierung verfügt über keine Hinweise, die diese Aussage untermauern könnten. Im Gegenteil: die Veröffentlichung von Herrn Bürgermeister Raue entbehrt jeglicher fachlicher Grundlage, so dass es die Landesregierung äußerst bedenklich findet, wenn ein Bürgermeister die Bevölkerung pauschal vor jegli-chem Kontakt mit Asylsuchenden und Flüchtlingen warnt.

Richtig ist, dass das Robert Koch-Institut (RKI) derzeit keine erhöhte Infektionsgefährdung der Allgemeinbevölkerung durch die Asylsuchenden sieht. Das RKI hat vielmehr veröffentlicht, dass die Meldedaten von Infektionsgeschehen der letzten Jahre in Unterkünften von Asylsuchenden ergeben haben, dass sich über 90% der Erkrankten in Deutschland angesteckt haben. Das heißt, die Asylsu-chenden sind eher eine gefährdete Gruppe als eine Gruppe, von der für andere eine Gefahr ausgeht.

Alle Asylsuchenden, die in das Land Brandenburg einreisen, werden in den ersten Tagen nach Ihrer Ankunft im Rahmen einer Erstuntersuchung zum Ausschluss einer übertragbaren Erkrankung ärztlich untersucht. Zum Ausschluss einer Tuberkulose wird eine Röntgenaufnahme der Lunge oder eine Labordiagnostik veranlasst.

Hierdurch wird zeitnah sichergestellt, dass mögliche behandlungsbedürftige Erkrankungen, auch Infektionskrankheiten, diagnostiziert und entsprechende Behandlungen eingeleitet werden können. Trotz der großen Zahl der Asylsuchenden, die in das Land Brandenburg gekommen sind, hat die Abteilung Gesundheit im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in diesem Jahr bisher nur 58 meldepflichtige Erkrankungen übermittelt bekommen.

Impfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) werden auch den Asylsuchenden und deren Kindern gewährt. Im Rahmen der Erstuntersuchung wird der Impfstatus geprüft und die Asylsuchenden auf die Möglichkeiten der Impfung hingewiesen, deren Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Zentralen Ausländerbehörde über das Sozialamt übernommen werden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Warnung vor Infektionsgefahren durch Asylsuchende nicht begründet ist. Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat Herrn Bürgermeister Raue deshalb auch unverzüglich nach Bekanntwerden der lnternetveröffentlichung schriftlich mit Nachdruck gebeten, den Beitrag von der Internetseite der Stadt Jüterbog zu entfernen.

Ministerin Diana Golze