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Überschreitung von Feinstaub-Grenzwerten in Cottbus und Frankfurt (Oder)

Zum wiederholten Male wurden an Messstellen in den Städten Cottbus und Frankfurt (Oder) die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub (PM10) überschritten. Nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie sind maximal 35 Tage im Jahr erlaubt, an denen die PM10-Feinstaubkonzentration 50 Mikrogramm pro Kubikmeter überschreiten darf. Frankfurt (Oder) hat die Einhaltung dieses Grenzwertes bereits am 30. Oktober verfehlt, Cottbus folgte dann vor gut zwei Wochen, am 3. Dezember.

Neben den Feinstaubeinträgen aus Osteuropa, die in Cottbus im Jahr 2010 einen Anteil von ca. 60 Prozent ausmachten, bestehen hinreichende Handlungsmöglichkeiten auch im eigenen Land, um die Feinstaubbelastung in den Städten zu reduzieren. So teilte das Umweltministerium der Europäischen Kommission im Jahr 2011 mit, dass die im Luftreinhalteplan Cottbus enthaltenen Maßnahmen zur Grenzwerteinhaltung ausreichen.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Maßnahmen aus den Luftreinhalteplänen der Städte Cottbus und Frankfurt (Oder) konnten durch erfolgreiche Umsetzung bereits zur Senkung der Feinstaubbelastung in den Städten beitragen?

Antwort der Landesregierung

Nach wie vor ist vor allem im östlichen Teil und in größeren Städten des Landes Brandenburg, darunter Cottbus und Frankfurt (Oder), eine erhöhte Luftbelastung durch Feinstau-PM10 festzustellen. Dieser Umstand erfordert die Umsetzung weiterer lokaler und regionaler aber auch bundes- und EU-weiter Maßnahmen.

Auch wenn die konkrete Luftbelastungssituation im Land Brandenburg verglichen mit anderen europäischen Regionen eher unauffällig und insgesamt gering ist und sich an Belastungsschwerpunkten, wie z. B. in der Cottbuser Bahnhofstraße und der Leipziger Straße in Frankfurt (Oder) in den letzten Jahren Verbesserungen gezeigt haben, besteht weiter Handlungsbedarf. Da die Quellen des gefährlichen Feinstaubes verschiedenartig sind, müssen auch unterschiedliche Instrumente und Maßnahmen wirksam werden.

Ein großer Anteil der Feinstaubpartikel entstammt lokalen Quellen. Insbesondere der motorisierte Verkehr, vor allem die Dieselfahrzeuge, und die wieder zuneh-mende Anzahl von Holzheizungen müssen genannt werden. Zwischen ca. 20 % und 30 % tragen diese Quellen zur Feinstaubbelastung vor Ort bei. Für Maßnahmen zur Minderung der Belastungen haben sich die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz geforderten Luftreinhaltepläne als geeignetes Instrument erwiesen.

Für Cottbus und Frankfurt Oder), wo 2014 leider erneut PM10-Grenzwertüberschreitungen aufgetreten sind, liegen angenommene Luftreinhaltepläne inklusive beschlossener Maßnahmenpakete seit 2011 bzw. seit 2013 vor. Für Cottbus wurden 15 konkrete Maßnahmen entwickelt, von denen nach unserer Kenntnis durch die Stadt 10 weitgehend oder vollständig umgesetzt sind. In Frankfurt (Oder) gibt es 10 zentrale Maßnahmen, von denen zwei in Teilen realisiert sind bzw. unmittelbar vor dem Abschluss stehen. Sowohl in Cottbus als auch in Frankfurt (Oder) lag der Schwerpunkt auf der Schadstoffminderung in den am stärksten belasteten Straßenräumen, der Cottbuser Bahnhofstraße und der Leipziger Straße in Frankfurt (Oder). Die Sanierung bzw. Umgestaltung beider Straßen wurden aus EFRE-Mitteln mit ca. 4,9 Mio. € bzw. 2,2 Mio. € bezuschusst. Die Umgestaltung der Bahnhofstraße inklusive des Rückbaus von 4 auf 2 Fahr-streifen führte zu einer Halbierung der lokalen Zusatzbelastung an der dortigen Messstelle. Im Ergebnis sank die mittlere PM10-Konzentration im Jahr 2013 im Vergleich zum Konzentrationsmittelwert der drei Jahre vor Beginn des Umbaus um ca. 24 %.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Vogelsänger