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Überarbeitung der Regeln für Schwertransporte

Axel Vogel:

Brandenburgs Industrie produziert weltweit nachgefragte Güter. Hersteller von Pro-dukten mit Übergröße sind auf eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur angewie-sen. Die Industriestandorte in Brandenburg konkurrieren mit Küstenstandorten mit gut ausgebauter Schwerlastinfrastruktur. Da der Transport mit Schiff oder Bahn in Brandenburg nicht immer möglich ist, sind die Unternehmen zum Abtransport ihrer – übergroßen – Produkte auf Großraum- und Schwertransporte auf der Straße ange-wiesen. Diese erfordern bisher eine Polizeibegleitung und einen Transport in ver-kehrsarmen Zeiten. Das belastet nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Polizei.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage 42 „Großraum- und Schwerverkehr in Brandenburg (Drucksache 6/168, pdf-Datei) vom 01.12.2014 hat die Landesregierung ihre Kritik an der bisherigen Regelung zum Ausdruck gebracht und angekündigt, dass auf Bundesebene die Verkehrszeichenregelpläne und die Verwaltungsvorschrift der StVO zu Großraum- und Schwertransporten vom BMVI überarbeitet werden. Auf Landesebene sollte eine Anpassung der Straßenverkehrsrechtszuständigkeitsverordnung erarbeitet werden.

Beim Unternehmen Vestas in Lauchhammer wurde im Rahmen einer Ausnahme ein Pilotprojekt gestartet, bei dem Großraum- und Schwertransporte unter der Voraussetzung einer sicheren Verkehrsführung auch ohne Polizeibegleitung durchgeführt werden können.

Ich frage die Landesregierung: Sind die Erfahrungen der Polizei und der Behörden aus dem Pilotprojekt in Lauchhammer ausreichend positiv, um zeitnah weitere Pilot-projekte z. B. in Fürstenwalde und Trampe starten zu können?

Antwort der Landesregierung

Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung Schneider: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Vogel! Zunächst möchte ich noch einmal bekräftigen, dass wir nach wie vor der Meinung sind, dass die Polizei hier entlastet werden und es eine andere Regelung geben muss.

Was ist seit 2014 passiert? Im Jahr 2014 gab es bei Vestas in Lauchhammer Testfahrten, die erfolgreich waren. Es ist aber erforderlich, dass zunächst der Bund Vorarbeit leistet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die erforderlichen Regelpläne und die erforderliche Ausrüstung der Begleitfahrzeuge erst Ende 2015 im Verkehrsblatt veröffentlicht. Das ist aber Voraussetzung dafür, vor Ort die Regeln für private Verkehrshelfer festlegen zu können. Jetzt müssen die Begleitfahrzeuge beschafft und entsprechend ausgerüstet werden, während die Verwaltungshelfer qualifiziert werden, sodass das tatsächliche Üben in Lauchhammer erst im I. Halbjahr 2016 anfangen kann.

Unabhängig davon ist der Bund aber dabei, die Verwaltungsvorschrift zu § 29 Straßenverkehrsordnung im Jahr 2016 zu ändern. Das hat der Bundesverkehrsminister letztens erst bestätigt. Bis dahin müssen wir nach wie vor auf Ausnahmeregelungen der obersten Verkehrsbehörde bauen. Die Anpassung der Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsordnung ist im Kabinettverfahren, das wir hoffentlich im April abschließen können. Wenn die Arbeit so weitergeht, kann man auf dieser Grundlage auch weitere Strecken prüfen; hier sind Fürstenwalde und Trampe dabei.

Präsidentin Stark: Haben Sie Nachfragen? Dann erhalten Sie jetzt Gelegenheit dazu.Können Sie bitte präzisieren, ab wann Fürstenwalde und Trampe in ein solches Vorhaben einbezogen werden können?

Ministerin Schneider: Das kann ich Ihnen nicht sagen, denn zunächst müssen die Regeln geändert werden, und dann kommt es darauf an, wann die Unternehmen den Antrag stellen.