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Sulfatbelastung bedroht Trinkwasserversorgung im Großraum Frankfurt/Oder

Heide Schinowsky:

Nach Informationen der Wasserwerke Briesen, die den Großraum Frankfurt/Oder mit Trinkwasser versorgen, können geplante Investitionen nicht getätigt werden, weil der Bergbausanierer LMBV eine zugesagte Kostenübernahme zurückgezogen hat. Das Wasserwerk hat Sorge, dass die Belastung der Spree mit Sulfat als Folge des Braunkohle-Bergbaus bereits ab Herbst dazu führen könnte, dass Grenzwerte nicht mehr eingehalten werden. Die LMBV begründet ihren Rückzug mit einem selbst erstellen Gutachten, das unter Verschluss gehalten wird.

Ich frage die Landesregierung:

Was wird die Landesregierung unternehmen, um die Trinkwasserversorgung für den Raum Frankfurt/Oder sicherzustellen? Gibt es Notfallpläne für die Versorgung der ca 65.000 Einwohner falls die Wasserwerke Briesen kein Trinkwasser mehr liefern können?

Antwort der Landesregierung

es ist das vordringliche Ziel der Landesregierung, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Sachsen und Berlin die Steuerung der Wassermengen aus den Bergbaufolgeseen so zu optimieren, dass die festgelegten Zielwerte für Sulfat eingehalten werden können. Das gilt auch für die Situation im Wasserwerk Briesen.

Die bundeseigene LMBV hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisinterpretation von der Landesregierung kritisch bewertet wird. Auf der Basis des Gutachtens hat die LMBV, eine Beteiligung an der Finanzierung zur Ertüchtigung des Wasserwerkes Müllrose abgelehnt. Mit der Ertüchtigung dieses Wasserwerkes sollten die Sulfatfrachten im Raum Briesen verdünnt und somit die Einhaltung des Grenzwertes für das Trinkwasser langfristig sichergestellt werden.

Die Landesregierung unterstützt die Initiative der zuständigen Senatsverwaltung von Berlin, ein neues Gutachten zur Vorhersage der Sulfatkonzentrationen in der Spree erstellen zu lassen. Liegt das Gutachten vor, soll umgehend erneut mit der LMBV über erforderliche Maßnahmen und deren Finanzierung diskutiert werden.

Generell gilt bei der Trinkwasserverordnung folgende Vorgehensweise: Sollte der für Sulfat bestehende Grenzwert von 250 mg/1 nicht eingehalten werden, ist eine Bewertung durch das zuständige Gesundheitsamt erforderlich. Dieses kann über eine temporäre Ausnahmegenehmigung und entsprechende Gegenmaßnahmen entscheiden.

Das Aufstellen eines Notfallplanes für die Sicherung der Trinkwasserversorgung obliegt dem Wasserversorgungsunternehmen.

Minister Jörg Vogelsänger