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Strukturierung des Verfahrens zur kindgerechten Unterstützung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF)

Ursula Nonnemacher:

Immer mehr UMF kommen seit Monaten vor allem in den größeren Städten Deutschlands an. Sie werden durch die Jugendämter in Obhut genommen und nicht wie erwachsene Flüchtlinge anteilig auf die Bundesländer verteilt. Aus dieser ungleichmäßigen Belastung einzelner Kommunen entsteht eine Gefährdung der Standards zur kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung dieser Personengruppe. Gerade wurden sieben männliche Flüchtlinge zwischen 16 und 17 Jahren aufgrund von Engpässen in einem Frauenhaus in Frankfurt (Oder) untergebracht. Nach Brandenburg werden zukünftig zudem mehr UMF als bisher einreisen. Auf Bundesebene wird an einem Gesetz gearbeitet, das vermutlich deren bundesweite Verteilung zur Folge haben wird. Spätestens dann werden in Brandenburg neben Alreju, das zur Zeit 63 Plätze anbietet, weitere Unterbringungsmöglichkeiten benötigt.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist die Struktur des Verfahrens der Aufnahme von UMF in Brandenburg, um zu gewährleisten, dass diese nach wenigen Tagen in den Erstaufnahmeeinrichtungen einem Clearingverfahren und anschließend einer Unterbringung nach den Standards der Kinder- und Jugendhilfe zugeführt werden?

Antwort der Landesregierung:

Minister Baaske:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

die Entscheidung über die geeigneten Hilfen und Unterbringungen obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, also den Kreisen und kreisfreien Städten. Der von allen Landkreisen und kreisfreien Städten am meisten betroffene Landkreis Oder-Spree hat kürzlich mitgeteilt, dass das dortige Jugendamt nach 68 im Jahr 2013 unbegleitet eingereisten Flüchtlingskindern im vergangenen Jahr 2014 insgesamt 122 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen hat.

Für sieben männliche Jugendliche hat der Landkreis dafür ein Unterbringungsangebot eines Trägers in Frankfurt (Oder) angenommen, das sich in einer separaten, freien Wohnung in einem Mehrfamilienhaus befindet, das gegenwärtig auch als Frauenhaus genutzt wird. Für diese Nutzung ist eine vorläufige Betriebserlaubnis erteilt worden.

Bei der Betreuung von jugendlichen Flüchtlingen werden neue Aufgaben auf uns zukommen, insbesondere aufgrund der noch in diesem Jahr geplanten Änderung des Bundesrechts, nach der nicht nur Erwachsene und Familien, sondern auch unbegleitete jugendliche Flüchtlinge gleichmäßig auf die Länder verteilt werden sollen. Das Land Brandenburg wird zu den Ländern gehören, die mehr Jugendli-che als bisher unterbringen müssen.

Für die Zukunft kann ich mir vorstellen, dass eine hoch qualifizierte Einrichtung im Auftrag der Jugendämter die Erstaufnahme und das Clearingverfahren für alle jugendlichen Flüchtlinge übernimmt, die im Land aufgenommen werden. Dort wird die Erstbetreuung durchgeführt, und es wird für jeden Jugendlichen individuell eine für seine spezifischen Bedürfnisse geeignete Anschlussbetreuung ausgewählt, die neben Betreuung und Versorgung auch Schulbesuch und Ausbildung gewährleistet. Für diese Anschlussunterbringungen werden wir an mehreren Standorten im Land, die sich aufgrund entsprechender Infrastruktur besonders gut für jugendliche Ausländer eignen, entsprechende Einrichtungen schaffen.

Die Aufgabe ist qualifiziert zu meistern - das heißt so, dass die Jugendlichen sowohl in ihrem Schutzbedürfnis - das hat oberste Priorität -, aber auch mit ihrem Entwicklungspotenzial beachtet werden; dies umso mehr, als die Jugendlichen, über die wir hier reden, oftmals zu den besonders Leistungswilligen gehören.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Baaske