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Sicherheitsleistungen von Bergbaubetreibern

Axel Vogel:

Die Frage geht an die Landesregierung zur Sicherheitsleistung von Bergbaubetreibern. Hier ist die Geschichte weitergegangen: Inzwischen steht fest, dass EPH vom schwedischen Staatskonzern Vattenfall die Lausitzer Braunkohletagebaue und Kraftwerke übernehmen wird.

Laut Bundesbergrecht kann ein Bundesland Sicherheitsleitungen von Bergbauunternehmen verlangen. In den vergangenen Jahren sollen in Brandenburg in 178 Fällen bei bergbaulichen Vorhaben die Zulassung eines Betriebsplans von Sicherheitsleistungen abhängig gemacht worden sein; das scheint mittlerweile also Standard zu sein. Das Sächsische Wirtschaftsministerium wird einem MDR-Bericht im „Sachsenspiegel“ vom 7. September 2016 zufolge bis Januar 2017 ein Konzept vom zukünftigen Braunkohlebetreiber EPH verlangen. Das soll von einem unabhängigen Gutachter geprüft werden. Fehlen in dem Konzept Teile der von EPH gemachten Zusagen, denkt der Freistaat darüber nach, Sicherheitsleistungen einzufordern.

Daher frage ich die Landesregierung: Wird sie dem Beispiel Sachsens folgen und die Einforderung von zusätzlichen Sicherheitsleistungen vom zukünftigen Bergbaubetreiber EPH prüfen?

Antwort der Landesregierung:

Minister für Wirtschaft und Energie Gerber: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herzlich willkommen, liebe Gäste! Sehr geehrter Herr Vogel, ob gemäß § 56 des Bundesberggesetzes die Zulassung eines Betriebsplans von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen ist, wird die zuständige Bergbehörde im Rahmen der zu führenden bergrechtlichen Verfahren prüfen. Die Landesregierung Brandenburg wird sich dabei wie bisher mit der sächsischen Staatsregierung in Bezug auf den Vollzug des Bundesberggesetzes abstimmen, da es sich um ein und dasselbe Braunkohleunternehmen und ein länderübergreifendes Braunkohlerevier handelt.

Ansonsten bin ich nicht Minister der Sächsischen Staatsregierung, sondern für das zuständig, was im Land Brandenburg passiert.

Präsidentin Stark: Es gibt Nachfragen, Herr Minister. Herr Abgeordneter Vogel, bitte.

Vogel (B90/GRÜNE): Herr Minister, ich habe Sie also jetzt richtig verstanden: Es wird ein einheitliches Vorgehen in Brandenburg und Sachsen geben, weil es sich ja auch um nur einen Bergbaubetreiber
handelt.

Minister Gerber: Wir streben das natürlich an. Klar ist: Sächsische Tagebaue werden durch das Sächsische Bergamt überprüft und kontrolliert. Die Zulassungen, die in Sachsen stattfinden, müssen durch die sächsische Bergbehörde und die Zulassungen in Brandenburg durch die brandenburgische genehmigt werden. Aber wir haben uns bisher aufs engste miteinander abgestimmt und werden das auch künftig tun. Ich sehe nicht, dass dem etwas im Wege stünde, was die inhaltliche und rechtliche Positionierung betritt.