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Maulkorberlass auch in anderen Ministerien?

Marie Luise von Halem:

Ein Rundschreiben des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums vom 2. April an den Landesbetrieb Forst hat unter den Forstbeamten und auch bei den Umwelt- und Naturschutzbehörden für großen Unmut gesorgt. Der als Maulkorberlass bezeichnete Brief des Ministeriums schreibt den Forstbeamten vor, auch im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in Vereinen und Verbänden die Auffassung der Landesregierung zu vertreten. Mit diesem Erlass wird massiv in das Grundrecht der Meinungsfreiheit eingegriffen.

Ich frage die Landesregierung:

Gibt es vergleichbare Schriftstücke oder Erlasse auch in den anderen Ministerien, insbesondere im Bildungsministerium?

Antwort der Landesregierung

Mit der Frage steht in Rede, ob Ministerien gegenüber ihren Beamten mit Rundschreiben oder Erlassen Hinweise zur Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit und der Treuepflicht des Beamten gegeben haben.

Das Ministerium des Innern hat im Jahr 2008 eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die sich mit der sogenannten Verfassungstreue der Beamten befasst. Die Vorschrift beinhaltet unter Berücksichtigung der Rechtsprechung allgemeine Hinweise, inwieweit eine politische Betätigung außerhalb des Dienstes mit den Pflichten des Beamten vereinbar ist. Im Kern geht es dabei um die sogenannte politische Treuepflicht. Demnach müssen Beamte für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten und sich sowohl durch ihr dienstliches als auch ihr außerdienstliches Verhalten von verfassungsfeindlichem Gedankengut und entsprechenden Bestrebungen distanzieren. Ich denke, das ist eine Selbstverständlichkeit! Die Verwaltungsvorschrift ist im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht worden.

Darüber hinausgehende Schriftstücke oder Erlasse, die sich mit der konkreten Abwägung von Meinungsfreiheit und Treuepflicht — insbesondere mit Blick auf die Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit — befassen, haben die Personalstellen der Ministerien nach eigenen Angaben nicht erlassen.

Minister Karl-Heinz Schröter