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Kontaminierte Sonnenblumenpresskuchen in der Geflügelhaltung in Brandenburg verfüttert?

Axel Vogel:

Nachdem in Mecklenburg Vorpommern das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei bei Nachkontrollen von Futtermitteln bei einem großen Legehennehalter erhebliche Überschreitungen von Pflanzenschutzmittelgrenzwerten nachgewiesen hat, wurden umfangreiche Vermarktungsverbote für Bio-Eier erlassen. Bei dem Futter handelte es sich um Sonnenblumenpresskuchen, die über einen holländischen Händler vermarktet wurden.

Ich frage die Landesregierung:

Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob mit Pflanzenschutzmitteln kontaminiertes Futter auch in der Geflügelhaltung in Brandenburg verfüttert wurde bzw. wurden diesbezüglich spezielle Kontrollen durchgeführt?

Antwort der Landesregierung

Zunächst möchte ich auf Folgendes hinweisen: Es wurden weder mit Pflanzenschutzmitteln belastete Chargen des Einzelfuttermittels Bio-Sonnenblumenpresskuchen nach Brandenburg geliefert noch haben geflügelhaltende Betriebe in Brandenburg die in Rede stehenden Futtermittel erhalten und verfüttert.

Nach unseren bisherigen Erkenntnissen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Über einen niederländischen Händler wurden mit Pflanzenschutzmitteln belastete Chargen Bio-Sonnenblumenpresskuchen aus der Ukraine an mehrere Futtermittelunternehmen bzw. Tierhalter, darunter zwei Mischfutterhersteller in Mecklenburg-Vorpommern geliefert. Bei den Belastungen handelte es sich um Höchstwertüberschreitungen für die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Thiamethoxam und Metalaxyl.

Mehrere Lieferungen des Einzelfuttermittels Bio-Sonnenblumenpresskuchen, die jedoch aus einer Partie stammen, waren in einem der Mischfutterwerke zwischenzeitlich in Mischfuttermittel weiterverarbeitet worden. Aus diesem Mischfutterwerk erhielten zwei Öko-Landwirtschaftsbetriebe im Landkreis Prignitz am 6. bzw. 19. November 2014 Lieferungen von kontaminiertem Ergänzungsfuttermittel – allerdings nicht für Geflügel, sondern für Kälber und Jungrinder.

Nach Überprüfung durch die amtliche Futtermittelüberwachung wurde festgestellt, dass das Mischfutter in einem Brandenburger Betrieb schon verfüttert war, das im zweiten Betrieb noch vorhandene Mischfuttermittel (ca. 3 t) wurde sichergestellt.

Von der Futtermittelüberwachung Mecklenburg-Vorpommerns waren bereits amtliche Proben dieser Charge Ergänzungsfuttermittel für Kälber/Jungrinder aus dem genannten Mischfutterwerk gezogen worden; die Ergebnisse der Analysen liegen inzwischen vor und bestätigen Höchstwertüberschreitungen für Pflanzenschutzmittel (Carbendazim, Thiamethoxam und Metalaxyl) auch in diesen Mischfuttermittelchargen.

Wegen der hierdurch entstandenen Zweifel an der Ökokonformität der betroffenen Tiere wurde den Betrieben durch das für Öko-Landbau zuständige Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft gemäß Artikel 91 (2) der VO (EG) Nr. 889/2008 mitgeteilt, dass eine Vermarktung als ökologisches Produkt – bis zur Klärung des Sachverhalts – nicht mehr möglich ist. Die weitere Klärung des Sachverhalts ist allerdings noch nicht abgeschlossen.

Zu der zweiten Teilfrage hinsichtlich durchgeführter spezieller Kontrollen ist folgendes zu sagen: Die Analysen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind seit der Erarbeitung eines Programms zu Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor im Jahr 2001 (aufgrund eines Beschlusses der Amtschefs der Länder vom 17. Januar 2001) in allen Folgeplänen bis zum aktuellen Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2012-2016 enthalten. Sie werden durch die Länder zielgerichtet vornehmlich bei unverarbeiteten (lebensmittelidentischen) Futtermitteln durchgeführt.

In dem genannten Kontrollprogramm sind die zu berücksichtigenden Wirkstoffe detailliert aufgeführt. Dabei handelt es sich um eine Orientierung. Zusätzliche oder andere Wirkstoffe können von den Ländern risikoorientiert in das Kontrollprogramm aufgenommen werden.

Im Jahr 2013 wurden in Brandenburg durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg 74 amtliche Proben Einzelfuttermittel auf das Vorhandensein von 78 Pflanzenschutzmittelrückständen bzw. entsprechenden Metaboliten je Probe untersucht. Dabei waren drei Einzelfuttermittel nicht vorschriftsmäßig (Überschreitung des Höchstgehaltes je einmal für die Wirkstoffe Tebuconazol, Cypermethrin, Pirimiphosmethyl).

Im Jahr 2014 wurden mit Stand 12. Dezember bisher 100 amtliche Futtermittelproben untersucht. Bei 67 Proben weisen die vorliegenden Ergebnisse keine Höchstgehaltsüberschreitung aus, von 33 Proben stehen die Analyseergebnisse noch aus.

Es ist somit sichergestellt, dass in Durchführung des Kontrollprogramms Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände in Futtermitteln landesweit und re-gelmäßig vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Helmuth Markov