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Eigene Initiativen der Landesregierung gegen eine 3. Startbahn am BER

Benjamin Raschke:

Im Koalitionsvertrag für die 6. Legislaturperiode haben Sie, die SPD und Die Linke vereinbart, den Bau einer dritten Start- und Landebahn am BER abzulehnen. In ihrer Regierungserklärung haben Sie, Herr Ministerpräsident, am 19. November 2014 den Bau einer dritten Piste am BER erneut ausgeschlossen. Am 30. April 2015 fasste schließlich auch der Landtag den Beschluss, eine dritte Bahn am BER abzulehnen und bestätigte damit einen gleich lautenden Beschluss aus der vorangegangenen Legislatur.

Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich in dieser Frage aber offensichtlich eine darüber hinaus gehende Verbindlichkeit bzw. Rechtssicherheit. Das hat die erfolgreiche Volksinitiative gegen eine dritte Start- und Landebahn mit 26.000 gültigen Unterschriften eindrücklich gezeigt.

Die Volksinitiative hat selbst Wege aufgezeigt, wie eine solche größere Verbindlichkeit bzw. Rechtssicherheit herzstellen wäre. Diese wurden jedoch von der Landeregierung für nicht gangbar erachtet.

Ich frage die Landesregierung:

Wird die Landesregierung nun ihrerseits dem offenkundigen und zu tausenden geäußerten Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach größerer Verbindlichkeit bzw. Rechtssicherheit in dieser Frage nachkommen und selbst Wege aufzeigen, wie diese zu erreichen wäre?

Antwort der Landesregierung

In den Sitzungen des Hauptausschusses sowie des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung wurde ausführlich und sehr differenziert diskutiert, ob und wie man die Ziele der Volksinitiative erreichen könnte. Am Ende bleibt festzuhalten, dass die Landesregierung wie auch der Landtag alle denkbaren Möglichkeiten und Varianten einer gesetzlichen Verankerung des Begehrten geprüft haben, und hierbei feststellen mussten, dass sich die Beschränkung des Flughafens BER wie auch die Begrenzung der Kapazität auf 360.000 Flugbewegungen im Jahr nicht rechtsverbindlich realisieren lässt.

So wurde zunächst diskutiert, ob Brandenburg einseitig das Landesentwicklungsprogramm und den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung än-dern könne. Im Rahmen der erfolgten Anhörung zur Volksinitiative wurde deutlich, dass eine einseitige Änderung nicht möglich ist und der mit Berlin geschlossene Landesplanungsvertrag gekündigt werden müsste. Ein solches Kündigungsrecht besitzt aber das Parlament nicht.

Auch die Vertreter der Volksinitiative haben in der Anhörung deutlich gemacht, dass sie durchaus Verständnis dafür haben, dass der gemeinsame Landesplanungsvertrag mit Berlin nicht gekündigt werden kann und haben einen Alternativvorschlag dahingehend unterbreitet, dass man das Weisungsrecht der Gesellschafter gegenüber der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH als Begleitgesetz zum Landesplanungsvertrag ausüben und damit alle mit den Fragen des Flughafens befassten Angehörigen der Landesregierung und deren Mitarbeiter per Weisungsrecht dazu verpflichten könnte, die Ziele der Volksinitiative bei weiteren Entscheidungen zu berücksichtigen. Der parlamentarische Beratungsdienst hat erhebliche Bedenken an einem solchen Gesetz angemeldet und auch die einzelnen Fraktionen haben überwiegend die Verfassungsmäßigkeit eines solchen in Frage gestellt.

Was die Volksinitiative über die bereits seitens der Landesregierung vielfach bekundeten Entschließungen, am BER keine dritte Start- und Landebahn zuzulassen, hinaus begehrt, stellt sich als juristisches Problem dar, für welches es bislang keine verfassungsmäßige Lösung gibt und für welches folglich auch die Landesregierung keine Lösung im Rahmen geltender Gesetze und Verordnungen finden kann.

Das Thema einer dritten Start- und Landebahn am BER bleibt eine politische Frage, welche die Landesregierung inzwischen vielfach, in der letzten wie auch in der laufenden Legislaturperiode entschieden mit einem Nein beantwortet hat.

Weitergehende Möglichkeiten, die Ziele der Volksinitiative durchzusetzen, sind nicht ersichtlich, insbesondere da es nach wie vor weder eine Initiative noch eine konkrete Planung seitens der FBB für eine dritte Start- und Landebahn gibt.

Rudolf Zeeb, Chef der Staatskanzlei