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Besorgniserregende Nachtflugentwicklung am Flughafen Schönefeld

Benjamin Raschke:

Anwohner der Südbahn des künftigen BER beklagen sich über den besonders massiven Fluglärm in den späten Abend- und Nachtstunden.

Wir sind den Klagen nachgegangen und stellten fest: Innerhalb einer beliebig ausgewählten Woche im Juli 2015 starteten am Flughafen Schönefeld in den Abendstunden von 19:00 bis 20:30 durchschnittlich 5 Flugzeuge, es landeten durchschnittlich 7. In den späten Abendstunden von 20:30 bis 22:00 derselben Woche waren es durchschnittlich 6 Starts und 9 Landungen. In den letzten Nachtstunden, in denen planmäßiger Flugverkehr zugelassen ist, von 22:00 Uhr bis 23:30 Uhr, fanden 8 Starts und 12 Landungen statt. Damit nahm der Flugverkehr zu den besonders sensiblen späten Abend- und Nachtstunden kontinuierlich zu.

Laut Luftverkehrsgesetz ist auf die Nachtruhe der Bevölkerung besonders Rücksicht zu nehmen. In diesem Sinne schreibt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2006 für den BER, nach dessen Regeln derzeit geflogen wird, vor, die Zahl der Flugbewegungen in der Nacht ab 22:00 Uhr zu reduzieren. Eine solche Entwicklung zeichnet sich derzeit nicht ab, ganz im Gegenteil.

Ich frage die Landesregierung:

Wie gedenkt die Landesregierung, die den BER-Gesellschafter Brandenburg vertritt, dieser unerfreulichen Enzwicklung entgegen zu wirken?

Antwort der Landesregierung:

Der Flugbetrieb auf der gegenwärtig temporär und teilweise in Betrieb befindlichen südlichen Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld richtet sich nach den Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld vom 13. August 2004 in der aktuellen Fassung. Danach sind in Abschnitt A 115.1.1 flugbetriebliche Regelungen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms aufgenommen.

Diese flugbetrieblichen Regelungen wurden durch die Entscheidungen des Bun-desverwaltungsgerichts vom 13.10.2011 zum Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20.10.2009 bestandskräftig. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass ein verhältnismäßiger Ausgleich zwischen den Lärmschutz- und den Verkehrsbelangen nach dem Konzept des FBB dadurch hergestellt wird, dass der Flugverkehr zwischen 22:00 und 24:00 Uhr abnimmt und erst nach Ende der Nachtkernzeit um 5:00 Uhr wieder anschwillt. Das Konzept der FBB entfaltet seine volle Schutzwirkung erst, wenn die Flugbewegungen das für 2023 prognostizierte Aufkommen erreichen. Ein die Prognose überschreitendes Verkehrsauf-kommen wird unterbunden.

Der aktuelle Flugverkehr auf der südlichen Start- und Landebahn entspricht damit den Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses und der geltenden Flughafengenehmigung. Es besteht kein Anlass, die bestandskräftigen Regelungen für den Flugbetrieb zu ändern. Der aktuelle Luftverkehr hat die für 2023 prognostizierten Zahlen bei weitem noch nicht erreicht. Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) wird die Einhaltung der flugbetrieblichen Regelungen sicherstellen.

Ministerin Schneider