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Baumfällungen entlang der L 222 ohne Beteiligung der Naturschutzverbände

Michael Jungclaus:

Anfang Oktober wurden 100 Bäume entlang der Landesstraße 222 zwischen Gransee und Menz (Kreis Oberhavel) gefällt. Der Naturschutzbund Brandenburg (NABU) kritisiert, die Bäume am Rande der Allee seien ohne die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Naturschutzverbände beseitigt worden.Ich frage die Landesregierung: Wurden vor dieser Fällaktion, wie vom NABUbe-hauptet, die Naturschutzverbände nicht beteiligt?

Antwort der Landesregierung:

Die Straßenbauverwaltung hat aus Verkehrssicherheitsgründen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Altlüdersdorf Fällmaßnahmen an der L 222 durchgeführt. Die betroffenen Straßenbäume waren durchweg in einem Alter und einem Zustand, der diese Fällung aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich machte. Grundlage für Fällungen aus Verkehrssicherheitsgründen ist das Straßengesetz. Eine Pflicht zur Beteiligung der Naturschutzverbände besteht nicht. Das hat auch der Vorsitzende Richter beim Verwaltungsgericht Potsdam so gesehen und daher im Ergebnis eines Vor-Ort-Termins am 20.10.2016 die Weiterfüh-rung der Fällungen nicht untersagt. Vorausgegangen war ein Eilantrag des NABU auf einstweilige Anordnung der Unterlassung der Fällung

Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Scheider