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Auswirkungen der Lkw-Mauterweiterung auf Bundesstraßen ab 2018

Benjamin Raschke:

Die Landesregierung plant und realisiert mehrere Ortsumfahrungen, welche mit erheblichen finanziellen Kosten verbunden sind. Allein der Bundesverkehrswegeplan 2030 weist 62 geplante Ortsumfahrungen für Brandenburg auf. Im Mai 2016 beschloss die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, wonach Lastwagen ab Juli 2018 auf allen Bundesstraßen eine Lkw-Maut zahlen müssen. Viele der geplanten Ortsumfahrungen wären nach Gesetzesumsetzung für Lkws mautpflichtig.

Die Ortsumfahrung der B 87 in Lübben ist mit einem Budget von über 52 Mio. € geplant, wobei der Bund der Steuerzahler Kosten in Höhe von 80-100 Mio. € berechnet hat. Der Durchgangsverkehrsanteil der B 87 am Gesamtverkehr beträgt 28 Prozent im Süden und 45 Prozent im Norden Lübbens. Der übrige Anteil ist reiner Bin-nenverkehr bzw. hat Quelle oder Ziel in der Stadt Lübben. Somit ist nur eine geringe Verkehrsentlastung der Stadt Lübben durch eine Ortsumfahrung zu erwarten.

Bürger zeigen sich besorgt, dass durch die Einführung der Mautgebühr auf Bundes-straßen der eh geringe Anteil des Durchgangsverkehrs dann nicht wie angedacht die geplante Ortsumfahrung nutzt, sondern zur Mauteinsparung die Ortsdurchfahrt Lübben befahren wird. Sollten sich diese Sorgen bewahrheiten und eine Ortsumfahrung Lübben realisiert werden, würden die aufgebrachten finanziellen Mittel und der immense zu erwartende Landschafts- und Flächenverbrauch umsonst sein.

Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie, um ein Ausweichen des Lkw-Verkehrs in die Innenstädte nach der Gesetzesumsetzung 2018 im Allgemeinen und hinsichtlich der geplanten Ortsumfahrung Lübben im Speziellen zu verhindern?

Antwort der Landesregierung:

Mit der Erhebung von LKW-Maut auf allen Bundesstraßen stellte sich die Frage, inwieweit ein Mautausweichverkehr auf Landes-, Kreis- und Kommunalstraßen entstehen könnte.

Deshalb hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung ein Gutachten mit der Zielstellung in Auftrag gegeben, das nachgeordnete Straßennetz nach Streckenabschnitten zu analysieren, die durch potentiellen Mautausweichverkehr betroffen sein könnten, Entsprechend den Ergebnissen des Gutachtens sollen dann Zählstellen eingerich-tet werden, an denen Zählungen vor Mauteinführung im Jahre 2017 und nach Mauteinführung in den Jahren 2019 bzw. 2020 durchgeführt werden sollen.

Anhand dieser Zählergebnisse und des sich ggfs. daraus ergebenden Nachweises von Mautausweichverkehr, werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet.

Zu prüfen wären in diesen Fällen u.a. die Möglichkeiten der Bemautung des konkret betroffenen nachgeordneten Straßennetzes, der Verkehrslenkung und der Anordnung von verkehrseinschränkenden Maßnahmen, Derartige Maßnahmen wären dann auch in Bezug auf die Ortsumgehung in Lübben in Betracht zu ziehen.

Ministerin Kathrin Schneider