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Aktualisierung des Bodenrechts

Axel Vogel:

Die Entwicklung auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt ist weiterhin besorgniserregend. In einem Interview mit AGRA-EUROPE am 23. März dieses Jahres stellte Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke aber den politischen Spielraum in diesem Bereich auf Landesebene als sehr begrenzt dar. Man bewege sich „im europäischen Rahmen, nicht im Landes- und wenig im Bundesrecht“. Diese Aussage ist falsch. Vielmehr liegt die Gesetzgebungskompetenz zum Bodenrecht (v. a. Reichssiedlungsgesetz, Landpachtgesetz und Grundstücksverkehrsgesetz) seit der Föderalismusreform 2006 bei den Ländern. Demnach können die Bundesländer handeln und für die Aktualisierung des Bodenrechts sorgen. Ziele bei der Neugestaltung des Bodenrechts müssen die Förderung von ortsansässigen und aufstockungsbedürftigen Betrieben sein sowie von Junglandwirten und ökologischen Betrieben. Erste wichtige Schritte in die richtige Richtung hat Minister Jörg Vogelsänger mit seinem „5-Punkte-Plan Bodenmarkt“ aus dem Jahr 2015 formuliert.

Ich frage die Landesregierung: Wie gedenkt sie, die dringend gebotene Aktualisierung des Bodenrechts vorzunehmen, um damit den bekannten Vollzugsdefiziten bei der Anwendung des derzeit bestehenden Bodenrechts zu begegnen?

Antwort der Landesregierung

Die Stärkung einheimischer Landwirtschaft ist weiterhin dringendes Anliegen der Landesregierung. Der erwähnte 5-Punkte-Plan gibt hier die Marschrichtung vor. Die einzelnen Punkte werden schrittweise abgearbeitet. Im Vordergrund steht für mich dabei die effektive und umfassende Ausschöpfung bestehender rechtlicher Möglichkeiten. Dazu hat mein Haus nach Abstimmung mit den Landnutzungsverbänden und den Kreisbehörden einen Erlass vorgelegt, der am 13. April 2016 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Und es zeigt sich: Durch einen konsequenteren Vollzug des geltenden bundesrechtlichen Grundstücksverkehrsrechts werden bereits Verbesserungen für die ortsansässigen Landwirte erreicht. Weitere Schritte der Anpassung geltenden Rechts statt einer umfassenden Neuregelung sind angesichts der schwierigen Rechtsmaterie der richtige Weg, um zu guten Lösungen zu kommen.

Als weiteres Element des 5-Punkte-Planes wird eine landesrechtliche Regelung in Anlehnung an die Höfeordnung vorgelegt. Der Arbeitsentwurf befindet sich in der Abstimmung auf Arbeitsebene innerhalb der Landesregierung.

Minister Vogelsänger