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Abstimmungsverhalten der Landesregierung bezüglich der Umsetzung eines Hilfesystems für Kinder aus Behindertenheimen und Psychiatrien im Rahmen der ASMK am 18./19. November

Ursula Nonnemacher:

Der Bundestag hat 2011 den fraktionsübergreifendenden Antrag „Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung wirksam helfen“ verabschiedet. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, in Abstimmung mit den Ländern auch für Menschen mit Behinderungen entsprechende Regelungen zu finden. Doch Menschen, die als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, wurden von den bestehenden Heimkinderfonds ausgenommen. Bis heute wurde für diese Gruppe keine Regelung gefunden. Aktuell verzögern die Länder eine Lösung. Die Bundesregierung hat 20 Millionen Euro für ein entsprechendes Hilfesystem in den Haushalt eingestellt, auch die Kirchen haben ihre Beteiligung zugesagt.

Auf der nächsten Sitzung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz haben die Länder die Möglichkeit, ihre Bereitschaft zu erklären, sich finanziell an einem Hilfesystem zu beteiligen.

Ich frage die Landesregierung:

Wie wird sich Brandenburg bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 18./19. November bezüglich des Fonds/Hilfesystems für Kinder aus Behindertenheimen und Psychiatrien positionieren?

Antwort der Landesregierung

Von einer Verzögerung der Länder kann in Anbetracht der in den zurückliegenden Monaten geleisteten intensiven Arbeit keine Rede sein.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat sich immer dafür ausgesprochen, dass die Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 – Bundesrepublik Deutschland – bzw. 1949 bis 1990 – DDR – in Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben, mit denen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebrachten Personen gleich zu behandeln sind und für sie daher ebenfalls eine geeignete Unterstützungslösung geschaffen werden muss.

Auf Bitte des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 7. Mai 2015 hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz, der Jugend- und Familienministerkonferenz, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Kirchen, einen Vorschlag für ein entsprechendes Hilfesystem erarbeitet. Der Vorschlag ist der Bitte entsprechend am 31. August 2015 dem Chef des Bundeskanzleramtes und der Chefin und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder zugeleitet worden. Am 9. September 2015 ist er im Rahmen einer Anhörung in einem erweiterten Kreis von Betroffenen, Interessenvertretungen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vorgestellt und mit ihnen erörtert und permanent weiterentwickelt worden. Der Diskussionsprozess in der gemeinsamen Bund-Länder-Kirchen-Arbeitsgruppe dauert an.

Der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben sich am 12. November 2015 mit dem erarbeiteten Vorschlag befasst und gebeten, auf dieser Grundlage den Entwurf der erforderlichen Regularien zur zügigen Umsetzung und konkreten Ausgestaltung des Hilfesystems, insbesondere hinsichtlich einer Verständigung über die finanzielle Beteiligung und die Höhe der Anerkennungsleistungen, zu erarbeiten, damit das Hilfesystem soweit möglich im Jahr 2016 seine Arbeit aufnehmen kann.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeits- und Sozialministerkonferenz werden dieser Bitte entsprechend mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitsministerkonferenz, der Finanzministerkonferenz, der Jugend- und Familienministerkonferenz, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Kirchen zügig weiterarbeiten, damit das angestrebte Hilfesystem alsbald seine Wirkung für die Betroffenen entfalten kann. Ein diesbezüglicher Beschluss der ASMK wurde gestern in Erfurt mit 14 Jastimmen bei zwei Stimmenthaltungen gefasst. Brandenburg hat dem Beschluss zugestimmt.