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500-Millionen-Euro-Paket des Bundes für die Flüchtlingshilfe

Marie Luise von Halem:

Ende November haben sich der Bund und die Länder darauf geeinigt, dass der Bund den Ländern 2015 500 Millionen Euro zusätzlich für die Flüchtlingshilfe zur Verfü-gung stellt. Sollten die Belastungen der Kommunen auch 2016 weiterbestehen, sind nochmals 500 Millionen Euro für das Jahr 2016 geplant. Das Geld soll durch den Verzicht des Bundes an Umsatzsteuerpunkten an die Länder fließen. Dadurch ist keine Zweckbindung der Gelder vorgenommen.

Ich frage die Landesregierung:

Für welche Maßnahmen soll das zusätzliche Geld vom Bund für die Flüchtlingshilfe wie an die Kommunen weitergeleitet werden?

Antwort der Landesregierung

Minister des Innern und für Kommunales Schröter:

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete, vielen Dank für die Anfrage. Ich will Ihnen zunächst sagen, dass es natürlich wichtig war, dass ein Gespräch zwischen dem Innenministerium und den kommunalen Spitzenverbänden stattfand. Die kommunalen Spitzenverbände haben ganz ausdrücklich darum gebeten, dass das Geld möglichst schnell und unkonditioniert durchgereicht wird, und wir haben uns gemeinsam auf den Verteilmodus entsprechend des Landesaufnahmegesetzes verständigt. Das bedeutet, anhand der Sollzahlen zur Aufnahme des Jahres 2014 wird das Geld an die Kommunen weitergeleitet. Eine weitere Forderung der Kommunen bestand darin, dass das Geld der Aufgabe folgen soll. Das geht also nicht über das FAG und den normalen Verteilmechanismus im FAG, sondern es soll durch eine Erweiterung des § 16 stattfinden, der einen zusätzlichen Absatz erhält, in dem auf dieses Geld abgestellt wird und auch der Verteilmodus beschrieben ist. Allerdings wird es wohl so sein, dass erst mit dem Beschluss des Doppelhaushaltes die Mittel an die Kommunen ausgereicht werden können.

Die von Ihnen genannten Zahlen sind korrekt, also in etwa 22,5 Millionen Euro von den 30 Millionen Euro werden weitergeleitet.

Präsidentin Stark: Es ist eine Frage angezeigt worden. Bitte.

Frau von Halem (B90/GRÜNE):

Vielen Dank, Herr Minister, für diese Information, aber ich möchte jetzt doch gerne nachfragen: 22,5 Millionen Euro werden weitergereicht. Ich hatte vorhin aus der Debatte in der Aktuellen Stunde mitgenommen, 7,5 Millionen Euro sind für medizinische Versorgung. Gleichzeitig wurde gesagt, 7,5 Millionen Euro müssten vom Land wieder
zurückgezahlt werden.

(Minister Schröter: 15 Millionen Euro!)

Genau.

(Minister Schröter: 15 müssen sogar zurückgezahlt werden!)

7,5 Millionen werden für medizinische Versorgung verwendet.

Minister Schröter: Der verbleibende Betrag, die Differenz, 7,5 Millionen Euro, wird entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern ausschließlich für die Zwecke der Unterkunft bzw. Versorgung von Asylbewerbern verwendet, hier insbesondere für die Ertüchtigung der medizinischen Versorgung am Standort Eisenhüttenstadt. Es wird Geld aufgewendet werden, um ein Haus im Krankenhausbereich zu ertüchtigen. Aber von diesen Mitteln wird auch eine Röntgenstation bezahlt werden können. Und es werden natürlich auch weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen durchgeführt.

Präsidentin Stark: Es gibt eine weitere Nachfrage. Herr Abgeordneter Vogel, bitte.

Vogel (B90/GRÜNE): Herr Minister, Sie hatten gerade gesagt, die Mittel könnten erst ausgereicht werden, wenn der Doppelhaushalt verabschiedet ist. Nun gäbe es mit Sicherheit die Möglichkeit, eine außerplanmäßige Ausgabe zu beantragen und sich eine Sondergenehmigung durch den Haushaltsausschuss des Landtages zu organisieren. Ist das in Ihren Überlegungen enthalten oder nicht?

Minister Schröter: Der Haushalt endet am 31.12. des Jahres,

(Vogel [B90/GRÜNE]: Richtig!)

und dann beginnt eine neue Haushaltsperiode, und da liegen wir in der vorläufigen Haushaltsführung, und zwar so lange, wie der Landtag braucht, um den Haushalt zu verabschieden.

(Vogel [B90/GRÜNE: Trotzdem können Sie Anträge stellen!)

Vielleicht gibt es auch noch eine technische Möglichkeit. Die Landesregierung wird alles tun, um eine möglichst zeitnahe Weiterreichung des Geldes zu ermöglichen. Seien Sie versichert.

(Vogel [B90/GRÜNE]: Das klingt schon besser! - Frau Mächtig [DIE LINKE]: Daran hatten Sie doch keinen Zweifel, Herr Vogel, oder?!)