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Zusammenarbeit mit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ auf Bundesebene

Benjamin Raschke:

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vom 14. März 2018 angekündigt, „zusammen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ein[zu]setzen, die bis Mitte 2019 konkrete Vorschläge erarbeitet.“ In die Prüfung sollen alle Aspekte der Daseinsvorsorge genauso wie gezielte Strukturverstärkungen in Ländern und Kommunen einbezogen werden (vgl. Koalitionsvertrag auf Bundesebene 19. Legislaturperiode S. 114 f.).

Mit der bislang vorliegenden Arbeit der Enquete-Kommission 6/1 zur „Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels“ leistet Brandenburg einen aktuellen Beitrag zu dieser Debatte.

Ich frage die Landesregierung: Welche Vorstellungen der Bundesregierung zur Zusammenarbeit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ mit den Ländern sind ihr bisher bekannt?

Antwort der Landesregierung:

Chef der Staatskanzlei:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

der innerhalb der Bundesregierung für die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse" federführende Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat hat die Länder mit Schreiben an das Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. Juni 2018 über die geplante Einsetzung der Kommission informiert. In dem Schreiben hat der Bundesminister darum gebeten, dass die Länder - möglichst nicht mehr als sechs - Vertreterinnen und Vertreter zur Mitarbeit in der Kommission auswählen und benennen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 14. Juni 2018 beschlossen, über das Vorsitzland dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Auffassung der Länder mitzuteilen, dass die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse" allen Ländern zur Mitarbeit offenstehen sollte. Diese Mitteilung ist noch am gleichen Tag erfolgt. Eine Antwort der Bundesregierung dazu ist der Landesregierung
nicht benannt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gorholt