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Zur Würdigung der Brandenburger Naturschutzbeiräte

Benjamin Raschke:

Am 14. April 2018 hat Umweltminister Vogelsänger anlässlich der Frühjahrstagung der ehrenamtlichen Naturschutzbeiräte deren Engagement gewürdigt. Die bei den Naturschutzbehörden angesiedelten Naturschutzbeiräte dienen der unabhängigen Vertretung von Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der fachlichen und wissenschaftlichen Beratung. Minister Vogelsänger hob die fachliche Kompetenz und Einsatzbereitschaft der Mitglieder auf Landes- und Landkreisebene hervor und würdigte die fachliche Unterstützung der Naturschutzbehörden.

Die im Landesgesetz festgelegten Befugnisse der Naturschutzbeiräte wurden im Jahr 2004 allerdings stark eingeschränkt. Seitdem dürfen Naturschutzbeiräte keinen Wider-spruch mehr zu Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen der Naturschutzbehörden einlegen. Die alte Regelung sah vor, dass im Falle eines Widerspruchs die Zustimmung der obersten Naturschutzbehörde von den Kreisbehörden hätte eingeholt werden müssen.

Ich frage die Landesregierung: Gedenkt sie, das Widerspruchsrecht wieder in das brandenburgische Landesnaturschutzgesetz aufzunehmen?


Antwort der Landesregierung:

Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

die Arbeit der ehrenamtlichen Naturschutzbeiräte verdient Anerkennung und Respekt. Dies habe ich den anwesenden Mitgliedern der Beiräte persönlich übermittelt.

Denn ehrenamtliches Engagement ist im Naturschutz von außerordentlicher Bedeutung. Das gilt für die Mitglieder der Naturschutzbeiräte genauso wie für ehrenamtliche Biber- und Wolfsbeauftragte oder für Betreuer von Horststandorten oder Fledermausquartieren. Allein für das Landesamt für Umwelt sind mindestens 500 ehrenamtliche Helfer tätig.

Ich habe bei den verschiedenen Gelegenheiten des Zusammentreffens mit Mitgliedern ehrenamtlicher Naturschutzbeiräte den Eindruck gewonnen, dass sie die Beratung der Behörden und das Zusammenwirken mit den Behörden als ihre Aufgabe verstehen und sehr ernst nehmen. Ich habe Beispiele gehört, wie diese Bürger sich in die Entwicklung des Naturschutzes vor Ort einbringen und wie eng die Kopplung zwischen den Kreisbehörden und den Beiräten in vielen Fällen ist. Diese Form der Zusammenarbeit verläuft natürlich in der Sache auch mal kontrovers, werden Positionen auch leidenschaftlich vertreten.

Ich bin aber nicht davon überzeugt, dass diese Zusammenarbeit gewinnen kann, wenn ein formales Widerspruchsrecht als Drohgebärde im Hintergrund läge.

Das große Wissen der Naturschutzbeiratsmitglieder ist das Pfund, mit dem gewuchert werden kann. Die Einbeziehung der Naturschutzbeiräte in die Vorbereitung von wichtigen Entscheidungen der Naturschutzbehörde ist wichtig. Das überzeugende Argument ist wichtig, nicht ein Widerspruchsrecht. Eine Wiedereinführung des Widerspruchsrechts halte ich deshalb nicht für zielführend.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Vogelsänger