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Wildbrücken an der A 24

Die A 24 zwischen Berlin und Hamburg führt, etwa zwischen Walsleben und Wittstock, durch ein sehr wildreiches Gebiet. Seit dem Bau eines Wildzauns sind an der Strecke weniger Wildunfälle registriert worden. Allerdings sind jetzt die Wildlebensräume beiderseits der A 24 vollständig getrennt. Verantwortlich für die Finanzierung einer Wildbrücke wäre der Bund, für die Planung der Landesbetrieb Straßenwesen.

Ich frage die Landesregierung: Woran liegt es, dass die Planung für Wildbrücken an der A 24 nicht vorankommt?

Antwort der Landesregierung:

Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

leider war aus zeitlichen Gründen die Beantwortung Ihrer o. g. Mündlichen Anfrage im Rahmen der Fragestunde nicht möglich, daher antworte ich Ihnen nunmehr schriftlich wie folgt:

Zentraler Inhalt des Bundesprogramms Wiedervernetzung ist ein Investitionsprogrammfür den Bau von insgesamt 93 Querungshilfen in Deutschland. Für Brandenburg sind neun dieser Maßnahmen vorgesehen.

In Brandenburg wurden vier Grünbrücken mit einer Breite von 50 m realisiert (A 9GB bei Niemegk, A 13 GB bei Teupitz / Tornow, A 12 GB Kersdorf bei Briesen, A11 GB bei Melzow). Im Bau befindet sich eine weitere Grünbrücke an der A 9 bei Beelitz. Für eine Grünbrücke an der A 2 bei Wenzlow ist der planerische Entwurf fertiggestellt.

Die weiteren Grünbrücken - so auch die an der A 24 - werden unter Berücksichtigungder vorhandenen Planungskapazitäten eingeordnet.