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Was tut die Landesregierung für 0,0-Promille im Straßenverkehr?

Wie das Innenministerium am 21.02.2018 mitteilte, kamen 2017 148 Menschen bei Autounfällen in Brandenburg ums Leben. Damit stieg die Zahl gegenüber 2016 (121 Verkehrstote) deutlich an. Presseberichten zufolge war Alkohol - neben Raserei, Drogen und Ablenkung - die Hauptunfallursache. Die Landesregierung hatte 2015 angekündigt, sich auf Bundesebene für ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr stark zu machen. Auch im Verkehrssicherheitsprogramm für das Land Brandenburg von 2014 strebt die Landesregierung die konsequente Einführung einer 0,0-Promille-Grenze und die damit verbundenen Anpassungen der Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene als langfristiges Ziel an.

Ich frage die Landesregierung: Was hat sie seit 2015 unternommen, um sich für eine bundesgesetzliche 0,0-Promille-Regelung im Straßenverkehr einzusetzen?

Antwort der Landesregierung:

Minister für Infrastruktur und Landesplanung:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

leider war aus zeitlichen Gründen die ,Beantwortung Ihrer o. g. Mündlichen Anfrage im Rahmen der Fragestunde nicht möglich, daher antworte ich Ihnen nunmehr schriftlich wie folgt:

Die Landesregierung Brandenburg bekennt sich weiterhin zu einer 0,0 Promille-Grenze für alle Fahrer/innen. Dies ist auch Bestandteil des Verkehrssicherheitsprogramms (VSP 2024).

Bisherige Vorstöße, eine allgemeingültige 0,0 Promille-Grenze einzuführen, waren im Bundesrat nicht mehrheitsfähig. Im Bereich der Fahranfänger gilt die 0,0 Promille-Grenze bereits seit 2007.

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag sprach sich kürzlich dafür aus, die Fahrerlaubnis-Verordnung im Hinblick auf Arznei- und berauschende Mittel einer Überarbeitung durch den Verordnungsgeber zu unterziehen. Brandenburg unterstützt dies und wird in diesem Zusammenhang weiter für die Einführung einer 0,0 Promille-Grenze einsetzen.