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Wann kommt die Aufgabenbeschreibung des Landestierschutzbeauftragten?

Benjamin Raschke:

Am 19. April 2016 wurde der Kompromiss zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung geschlossen, der unter anderem vorsah, in Brandenburg die Stelle eines hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten einzurichten. Mit der Berufung des Landestierschutzbeauftragten im April 2017 kam die Landesregierung dem Beschluss etwa ein Jahr später nach. Bis heute hat das zuständige Verbraucherschutzministerium aber keine Aufgabenbeschreibung veröffentlicht, die über den Text des Landtagbeschlusses vom April 2016 hinausgeht.

Ich frage die Landesregierung: Wann und wo wird die Aufgabenbeschreibung mit den konkreten Befugnissen des Landestierschutzbeauftragten veröffentlicht?