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Untersuchung Todesfälle in DDR-Durchgangsheim Bad Freienwalde

Heide Schinowsky:

Der Verein „Kindergefängnis Bad Freienwalde“ fordert eine Untersuchungskommission des Landes Brandenburg zur Klärung der Todesfälle von Kindern und Jugendlichen im ehemaligen DDR-Durchgangsheim Bad Freienwalde. Eine entsprechende Bitte wurde am 22. März 2018 in der Brandenburger Staatskanzlei an Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke übergeben. Neben u. H., der als 15-Jähriger in der Haft unter unbekannten Umständen starb, sind dem Aufarbeitungsverein mindestens zwei weitere Todesfälle bekannt (vgl. MOZ, 24.03.2018: „Kommission soll Todesfälle untersuchen“).

Presseinformationen zufolge brauchte das Kreisarchiv Märkisch-Oderland für eine Ablehnung eines Gesuches auf Akteneinsicht im Fall u. H. etwa zwei Jahre. „Eine von Ihnen gewünschte Einsicht In die Akte wäre allerdings erst Im Jahr 2031 möglich, da hier weitere Personen erwähnt sind, deren personenschutzrechtlichen Belange erst 60 Jahre nach Schließung der Akte aufgehoben werden können“, teilte demnach die Kreisverwaltung am 22. März 2018 mit.

Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie, um die Todesfälle in dem ehemaligen DDR-Kinderheim aufzuklären?