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Unterpflügen von Folien auf dem Acker

Benjamin Raschke:

Ein landwirtschaftlicher Betrieb bei Vetschau hat nach mir vorliegenden Informationen im Frühjahr dieses Jahres Folienreste aus dem urdbeeranbau untergepflügt. Laut einem Schreiben der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde werden derartige Vorkommnisse nicht im Rahmen der „Einhaltung der guten fachlichen Praxis“ in der Landwirtschaft kontrolliert. Die untere Landwirtschaftsbehörde soll demnach keine Möglichkeit haben, hiergegen vorzugehen. uinschreiten musste schließlich die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde.

Ich frage die Landesregierung: In welcher Form gedenkt sie wann, diese Regelungslücke zu schließen?