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Stand Genehmigungsverfahren für den Weiterbetrieb des Tagebau Jänschwalde ab 2019

Heide Schinowsky:

Die bergrechtliche Genehmigung des LEAG-Braunkohletagebaus Jänschwalde endet 2019. In einer Antwort der Landesregierung vom 30. April 2018 wurde erklärt, dass von der LEAG noch kein Antrag für einen Weiterbetrieb nach 2019 bei den Landesbehörden eingereicht wurde. Weiter heißt es: „Für die Weiterführung des Tagebaus Jänschwalde nach 2019 bedarf es der Zulassung eines Hauptbetriebsplanes. Darüber hinaus sind weitere fachgesetzliche Genehmigungen (z. B. wasserrechtliche Erlaubnis) erforderlich.“ (>> Kleine Anfrage und Antwort der Landesregieung „Tagebau Jänschwalde: Genehmigung für Weiterbetrieb ab 2019 im Unklaren“).

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens für den Weiterbetrieb des Tagebau Jänschwalde ab 2019?

Antwort der Landesregierung

Der Hauptbetriebsplan für die Weiterführung des Tagebaus Jänschwalde ab 2019 wurde von der LEAG eingereicht. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) befindet sich derzeit in der Prüfung des eingereichten Hauptbetriebsplans.

Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Sümpfung des Tagebaus Jänschwalde ist bis zum 31.12.2022 befristet. Es ist vorgesehen im Jahre 2019 das Scoping-Verfahren für die Erlaubnis ab 2023 einzuleiten.

Minister Prof. Dr-Ing. Jörg Steinbach