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Spargel unter Folie – Konsequenzen aus dem PBD-Gutachten

Der Spargelanbau in Brandenburg nimmt seit Jahren kontinuierlich zu, im vergangenen Jahr wurde laut Amt für Statistik Berlin-Brandenburg eine Rekordernte beim Spargel eingefahren. Die Anbaufläche vergrößerte sich um weitere 536 ha. Beim Spargelanbau kommen in großem Umfang Folien zum Einsatz. Nach bisherigen Untersuchungen haben diese zu einem deutlichen Artenverlust im Vogelschutzgebiet "Mittlere Havelniederung" beigetragen. Das im Juni 2017 erstellte Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes mit dem Titel "Spargelanbau unter Folie und Natura 2000-Gebiete"i ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der großflächige Spargelanbau unter Folie im Bereich eines Vogelschutzgebietes als Projekt im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG einzustufen ist. Bei Erweiterung des Spargelanbaus ist nach § 34 BNatSchG die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des betroffenen Natura 2000-Gebietes zu überprüfen. Bei bestehenden Spargelanbauflächen sind alle Veränderungen oder Störungen unzulässig, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes führen können.

Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen wurden aus den Ergebnissen des PBD-Gutachtens gezogen?

Antwort der Landesregierung:

Antwort des Ministers für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

der Landesregierung sind die Ergebnisse des Gutachtens des Parlamentarischen Beratungsdienstes bekannt. Das Gutachten enthält keine substantiell neuen Erkenntnisse, sondern gibt die Rechtslage wieder, die bei der Beurteilung konkreter Vorhaben durch die zuständigen Behörden (Landkreise) zu berücksichtigen sind.