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Sicherheitsleistungen für den Tagebau Welzow

Heide Schinowsky:

Im April 2018 hatte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) den Zulassungsbescheid für die Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes zum Vorhaben Weiterführung des Tagebaues Welzow-Süd erteilt. Darin heißt es: „In den Stellungnahmen wurde die Forderung erhoben, eine Sicherheitsleistung festzulegen bzw. die Rückstellungen für die ordnungsgemäße Wiedernutzbarmachung abzusichern. (…) Der Antragstellerin wurde daher mit der NB 14 aufgegeben, dem LBGR mit dem Antrag auf Zulassung des Hauptbetriebsplanes ein entsprechendes Konzept zur finanziellen Absicherung vorzulegen“. Allein für den Tagebau Welzow werden laut einer groben Schätzung des Wirtschaftsministeriums für die Wiedernutzbarmachung etwa drei Milliarden Euro benötigt (vgl. Kleine Anfrage Drucksache 6/6301)

Ich frage die Landesregierung: Bis wann ist mit einem Antrag auf Zulassung des Hauptbetriebsplanes zu rechnen?

Antwort der Landesregierung:

Minister für Wirtschaft und Energie:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe erwartet im September 2019 einen Antrag der Lausitzer Energie Bergbau AG zur Zulassung eines neuen Hauptbetriebsplans ab 2020 für den Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I.

Die Kostenbezifferung von 3 Mrd. € zur Wiedernutzbarmachung der Oberflächen der Tagebaue bezieht sich auf das gesamte Revier und nicht nur auf den Tagebau Welzow-Süd und ist darüber hinaus auch nur eine grobe Schätzung.

Mit freundlichen Grüßen

Albrecht Gerber