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„Schwarzer Schnee“ in Welzow

Heide Schinowsky:

Im März dieses Jahres fanden Welzower Bürger eine dunkle Staubschicht auf dem frisch gefallenen Schnee vor. Die Vorsitzende des Welzower SVV-Umweltausschusses Hannelore Wodtke reichte hiervon Proben beim Landesumweltamt mit Bitte um Prüfung ein. Die Umweltbehörde lehnte eine Unterstützung jedoch ab, unter anderem mit dem Hinweis, dass eine Analyse sehr teuer sei und die Probe zudem nicht fachgerecht aufgenommen wurde. Frau Wodtke wandte sich daraufhin an den Umweltverband BUND-Brandenburg, der die Untersuchung der Probe durch ein anerkanntes Institut veranlasste. Die Ergebnisse wurden dem Landesumweltamt mitgeteilt mit der Bitte einer Bewertung.

Erst nach Veröffentlichung der Ergebnisse durch den BUND - und ohne eigene Untersuchung - erklärte das Landesumweltamt in einem Schreiben an den RBB: Der "Schwarze Schnee" enthielte zwar giftige Substanzen, aber die Konzentration der verschiedenen Stoffe, wie zum Beispiel von Arsen, Blei, Chrom oder Quecksilber, läge weit unter entsprechenden Grenzwerten. ("Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung lassen sich aus den Analysewerten nicht erkennen" (vgl. rbb; 17.05.18 | 20:13 Uhr "Schwarzer Schnee" in Welzow nicht so giftig wie befürchtet).

Ich frage die Landesregierung: Wie sollen sich Anwohner beim Auftreten von möglicherweise gesundheitsschädlichen Partikelniederschlägen verhalten, damit sie vom Landesumweltamt bzw. entsprechend zuständigen Landesbehörden Unterstützung erhalten können?


Antwort der Landesregierung:

Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

sichtbare Partikelniederschläge können ausgesprochen vielfältige Ursachen haben. Im Bedarfsfall können die Zuständigkeiten daher jeweils bei verschiedenen öffentlichen Stellen liegen.

Allerdings stellen sichtbare Partikelniederschläge nur in den seltensten Fällen eine Gesundheitsgefährdung dar.

Zur Erläuterung:

  • Sichtbare Partikelniederschläge können zum einen durch natürliche lokale, regionale oder überregionale Ereignisse in Verbindung mit besonderen Wetterlagen verursacht werden. Bekannt sind aus unserer Region die Staubstürme über abgeernteten Feldern oder der „Saharastaub", der als gelber oder rötlicher Niederschlag beobachtet werden kann. Dabei handelt es sich um Material mit Bestandteilen aus der Erdkruste, das in der Regel nicht gesundheitsschädlich ist. Solche Staubwolken in der Luft können aber erheblich belästigend sein. Bei Erfordernis und entsprechenden Wetterlagen gibt aus diesem Grund der Deutsche Wetterdienst Hinweise.
  • Sind für Staubverwehungen und Staubniederschläge offenkundig Anlagen verantwortlich, die unter Bergaufsicht stehen, ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe anzusprechen.
  • Ist ein unsachgemäßer Betrieb von anderen gewerblichen oder industriellen Anlagen die Quelle, wird das Landesamt für Umwelt im Rahmen der gesetzlich geregelten Überwachung tätig.
  • Auch die örtlichen Ordnungsbehörden sind in bestimmten Fällen lokaler Belästigungen durch Staubentwicklungen zuständig.
  • Treten Partikelniederschläge in Folge von Brand- und sonstigen Schadereignissen auf, ist den Anweisungen der Einsatzkräfte selbstverständlich zu folgen.

Sie sehen — hier gibt es ein breites Spektrum.

Ich darf aber noch einmal unterstreichen: sichtbare Staubniederschläge - sofern es sich nicht um Brand- oder Schadereignisse handelt - sind nur in seltenen Fällen gesundheitsgefährdend. Eine Überprüfung der Ursachen ist jedoch in aller Regel - schon allein wegen der belästigenden Wirkung - erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Vogelsänger