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Müllablagerung mit Schadstoffen in Fürstenwalde/Spree

Benjamin Raschke:

Entsorgungsunternehmen in Fürstenwalde/Spree haben unweit der Spree Müll auf einem Gelände abgelagert. Auf den Grundstücken liegen Ölabfälle und es sind Tanks vorhanden, aus denen bereits Öl entweicht. Weiterhin befinden sich Asbestabfälle und Teerpappe auf den Grundstücken.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Gefährliche Müllablagerungen in Fürstenwalde“ (Drucksache 6/8677) erklärt die Landesregierung: „Auf dem weitläufigen Gelände wurden durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb verschiedener Anlagen erteilt. Dem LfU liegen daraus keine Erkenntnisse vor, wonach die auf dem ehemaligen Betriebsgelände der TRG GmbH lagernden Abfälle gefährlich sind“. Allerdings seien außerhalb des Genehmigungsbereiches des Umweltamtes Gebäude in den letzten Jahren abgerissen worden. Dafür sei aber die untere Abfallwirtschafts-und Bodenschutzbehörde des Landkreises Oder-Spree zuständig.

Ich frage die Landesregierung: Wie kommt das LfU konkret (z. B. Begehung oder Nachweis des Betreibers?) zu der Einschätzung, dass auf dem ehemaligen Betriebsgelände der TRG GmbH lagernden Abfälle nicht gefährlich sind?


Antwort der Landesregierung:

Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

wie in Ihrer Vorbemerkung zur MA ausgeführt, unterteilt sich das weitläufige Grundstück in einen Bereich, auf dem der ehemalige Anlagenbetrieb der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage der TRG GmbH durchgeführt worden ist und einen zweiten Bereich, welcher von der Genehmigung nicht
eingeschlossen war und auch nicht im Rahmen des Anlagenbetriebes genutzt wurde.

Allerdings befinden sich genau in diesem zweiten Bereich die in der Vorbemerkung des Fragestellers benannten Abfälle. Diese resultieren, wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3442 ausgeführt, aus dem Rückbau von dort vorhandenen Gebäuden.

Auf dem ehemaligen Anlagengelände der TRG GmbH lagern nicht gefährliche Abfälle. Auch nur solche durften gemäß ursprünglicher Anlagengenehmigung angenommen und behandelt werden. Aufgrund der ursprünglichen genehmigungsrechtlichen Zulässigkeit, der Art der vor Ort vorgefundenen Abfälle in Verbindung mit den langjährigen Erfahrungen des LfU und der Überwachungstätigkeit vor Ort bestehen keine Zweifel daran, dass es sich bei den der Überwachung durch das LfU unterliegenden Abfällen um nicht gefährliche Abfälle handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Vogelsänger