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Mit nicht zugelassenem Insektizid gebeiztes Rapssaatgut in Brandenburg

In der Anhörung am 21.02.2018 im Fachausschuss (ALUL) zum Thema "Stärkung der Imkerei in Brandenburg" wurde erwähnt, dass mit hochtoxischen Insektiziden gebeiztes Saatgut aus Polen nach Brandenburg gelangt sein soll. Hierbei handelt es sich nach mir vorliegenden Informationen um Rapssaatgut, welches mit dem in Deutschland nicht zugelassenen Wirkstoff Cyantraniliprol gebeizt wurde. Dieses Insektizid wird als extrem toxisch für Insekten angesehen. Es wird erwartet, dass sich ab Mai dieses Jahres Rückstände in Brandenburger Rapshonigen nachweisen lassen.

Ich frage die Landesregierung: Welchen Kenntnisstand hat sie hierzu?

Antwort der Landesregierung:

Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

das Mittel ist seit April 2017 in Polen zur Beizung von Rapssaatgut zugelassen. Es ist also nach aktuellen EU-Standards geprüft. Mit der Beizung kann dem Befall durch die Kleine Kohlfliege sowie Frühbefall durch den Rapserdfloh entgegengewirkt werden.

In Deutschland gibt es gegenwärtig keine Zulassung für Lumiposa. Nach geltendem EU-Recht und dem deutschen Pflanzenschutzgesetz ist es aber zulässig,dass mit Lumiposa gebeiztes Rapssaatgut nach Deutschland eingeführt und auch hier ausgesät wird.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat im vergangenen Jahr vor der Rapsaussaat über die in Polen zugelassene Saatgutbehandlung und die Bienentoxizität des Wirkstoffs informiert und Landwirten, die planen, dieses Saatgut zu verwenden, vorsorgliche Empfehlungen für die Aussaat vermittelt.

Außerdem wurde Betriebsleitern empfohlen, vorsorglich die zur Aussaat vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Aussaat Imkern bekannt zu geben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 m um die Aussaatflächen befinden. Der Pflanzenschutzdienst Brandenburgs hat diese Informationen in einem Warndiensthinweis an die Landwirte Brandenburgs weiter vermittelt.