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Sulfatbelastung der Spree: Erhöhung von Zielwerten

Nach Informationen der Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH (FWA) plant das Brandenburger Umweltministerium, den Richtwert für Sulfat am Pegel Briesen auf 350 mg/l anzuheben. (vgl. Pressemitteilung FWA vom 15. Januar 2018: „Sulfat in der Spree gefährdet Trinkwasserversorgung“ https://www.fwa-ffo.de/fwadocs/files/2018-01- 15_Presseinformation_Sulfat_in_der_Spree.pdf).

Laut FWA wird dieser Schritt damit begründet, „(...) dass auch bisher die Versorgung der Region Frankfurt (Oder) mit sauberem Trinkwasser selbst bei größeren Überschreitungen des bisherigen Richtwertes durch den Wasserversorger sicher gestellt werden konnte.“ Die FWA warnt vor diesem Hintergrund: „Damit wird die Versorgung von 65.000 Einwohnern in Frankfurt (Oder) und umliegenden Kommunen akut gefährdet.“ Ich frage die Landesregierung: An welchen Pegeln entlang der Spree plant sie in welcher Höhe, Zielwerte für Sulfat anzupassen?

Antwort der Landesregierung

Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Vogelsänger:

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Die Landesregierung wurde gemäß Landtagsbeschluss „Strategischer Gesamtplan zur Senkung der bergbaubedingten Stoffeinträge in die Spree in deren Zuflüsse“ vom 17. Dezember 2015 beauftragt, Zielwerte für den Parameter Sulfat auszuarbeiten und festzulegen.Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft erarbeitet in diesem Zusammenhang einen Bewirtschaftungserlass Sulfatkonzentration mit dem Ziel, an den Pegeln Spremberg, Wilhelmstal, Leibsch und Neubrück Maßnahmenwerte behördenverbindlich festzulegen. Zielsetzung hierfür ist Ende 2018; wir befinden uns also inmitten des Prozesses. Die Maßnahmenwerte sind darauf ausgerichtet,dass bei Einhaltung der Werte der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Sulfatgrenzwert im Reinwasser nicht überschritten wird. Mein Haus hat das Wasserversorungsunternehmen der Stadt Frankfurt (Oder) FWA bei dem angelaufenen Prozess um Mitwirkung gebeten. Diese Mitwirkung ist noch nicht erfolgt. Eine Anhebung des Immissionsgrenzwerts am Pegel Neubrück von 280 auf 350 mg/list nicht geplant. - Vielen Dank.