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Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser am Standort der Schweinemastanlage Tornitz

Benjamin Raschke:

Die Landesregierung teilte mit der Nebenbestimmung 6.1 des Genehmigungsbescheides Gez. 035.00.00/95/C vom 30. April 1997 mit, dass der Anlagenbetreiber der Bolart Schwei-neproduktionsanlagen GmbH nach Bundesimmissionsschutzgesetz beauflagt ist, halbjährlich vier Grundwassermessstellen im An- und Abstrom der Anlage zu beproben und die Untersuchungsergebnisse der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vorzulegen. Nachdem viele Jahre die Messwerte nicht erbracht wurden, ist der Anlagenbetreiber seit Juni 2014 verpflichtet, an neun Messstellen die Grundwasseranalyse vorzunehmen (Drucksache 6/2263).

In den vergangenen Jahren traten immer wieder Überschreitungen der Grundwassergrenzwert nördlich und östlich der Anlage auf. Mit Unterstützung der fachlichen Expertise des Landesamtes für Umwelt plante die Untere Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz eine Auswertung der Messdaten bis Ende Mai 2018.[1]

Ich frage die Landesregierung: Mit welchen Maßnahmen wurde der Betreiber der Schweinemastanlage Tornitz beauflagt, um die Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser zukünftig zu verhindern?


Antwort der Landesregierung:

Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

ich möchte zunächst die bis Ende Mai 2018 angekündigte Auswertung der Ergeb-nisse der Grundwassermessungen durch die zuständige untere Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz darstellen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass erhöhte Konzentrationen von Ammonium, Nitrit und Nitrat auf den Eintrag von Gülle zurückzuführen sind.

Allerdings ist der Zeitpunkt dieses Eintrages nicht mehr zu ermitteln. Einträge aus der jüngsten Vergangenheit konnten von der unteren Wasserbehörde nicht fest-gestellt werden.

Es kann also derzeit kein direkter Bezug der erhöhten Werte für die genannten Parameter zum aktuellen Betrieb der Schweinemastanlage hergestellt werden. Daher hat die zuständige untere Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bisher keine weiteren Maßnahmen veranlasst, die über das halbjährliche Grundwassermonitoring hinausgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Vogelsänger


[1] Bündnisgrüne Mündliche Anfrage und Antwort der Landesregierung „Auswirkungen der Bolart Schweineproduktionsanlage in Tornitz/Vetschau auf das Grundwasser“

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/plpr/59-029.pdf