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Gesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung des Kastenstandurteils

Benjamin Raschke:

In der Antwort auf die mündliche Anfrage 1220 zur Umsetzung des Kastenstandurteils teilte die Landesregierung mit, dass der Bund noch keine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erzielt hat, um dem Urteil zu entsprechen. Damit sind nach Auffassung der Landesregierung Landwirte als auch die Veterinärämter mit einer unklaren Rechtslage konfrontiert.

Das Ministerium nehme regelmäßig an Bund-Länder-Besprechungen teil und setze sich für eine zeitnahe, kurzfristige Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ein, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Anpassungsmaßnahmen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hält sie für notwendig, um dem Kastenstandurteil zu entsprechen?

Antwort der Landesregierung:

Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

das sogenannte Magdeburger Urteil und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht im November 2016 hatten klar gestellt, dass die Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum gegen die Mindestanforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verstößt.

In Folge des genannten Urteils ist die Überwachung der Sauenhaltung durch die Behörden in Brandenburg intensiviert worden. Sie erfolgt zielorientiert, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben unter Einbeziehung der Rechtsauslegung durch das Oberverwaltungsgericht Magdeburg zu erreichen. Die Tierhalter zeigen dabei Bereitschaft, die Sauenhaltung stärker an die Bedürfnisse der Tiere anzupassen und aus der bisherigen Kastenstandhaltung auszusteigen. Ausstieg bedeutet dabei, die Zeit der Haltung einer Sau in einem Kastenstand auf wenige Tage zu reduzieren und den Kasten in seiner Größe an die Größe der Sau anzupassen.

Für die Betriebe ergibt sich aus diesem Ausstieg aus der Kastenstandhaltung in der Regel die Notwendigkeit eines Stallneubaus oder zumindest eines erheblichen Umbaus. Hier bedarf es, um für die Tierhalter Planungssicherheit zu bekommen, klarer rechtlicher Regelungen.

Diese Rechtsänderungen, im Wesentlichen durch die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung befinden sich derzeit in der internen Abstimmung im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Auf dem Wege dorthin gab es zum Thema Haltung von Sauen in Kastenständen umfangreiche Abstimmungen - fachliche sowie technische - auf Staatssekretärs- und Amtschefsebene und in mehreren Sitzungen der länderoffenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe sowie in Brandenburg auf Fachebene zwischen dem MLUL und MdJEV.

Im Ergebnis der Bund-Länder-Beratung der Staatssekretäre/innen und Amtschef/innen am 16. Februar 2018 im BMEL wurde ein Konsens zur Haltung von Sauen im Deckzentrum als auch im Abferkelbereich gefunden. Es besteht Einigkeit, Sauen zukünftig nur noch an wenigen Tagen bis zum Ende der Rausche im Deckzentrum im Kastenstand zu fixieren. Ebenso ist beabsichtigt, Vorgaben für die Größe des Kastenstands zu machen, die sich an der jeweiligen Größe der Sau orientieren und so dem OVG-Urteil gerecht werden.

Für die Haltung von Sauen im Abferkelbereich sind entsprechende Vorschriften geplant. Auch im Abferkelbereich sollen die Sauen zukünftig nur über wenige Tage fixiert werden. Das langfristige Ziel ist die freie Abferkelung. Es sind Anforderungen an den Ferkelschutzkorb geplant, außerdem an die Größe der Fläche in der Abferkelbucht, die der Sau zur uneingeschränkten Nutzung mindestens zur Verfügung stehen soll. Ferner sollen Vorgaben für das Nestbaumaterial und den Brandschutz berücksichtigt werden.

Wer einen neuen Stall bauen möchte, wird diese Anforderungen an die Haltung von Sauen beachten müssen, sobald sie geltendes Recht geworden sind. Wie bereits eingangs erwähnt, sind die Sauenhalter dazu grundsätzlich bereit. Für bestehende Betriebe soll die Umstellung ihrer Haltungssysteme auf das neue tierschutzgerechte System bis zum Ablauf einer Übergangsfrist ab Inkrafttreten der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfolgen. Auch hierzu wird die Verordnung konkrete Vorgaben machen.
Die Agrarministerkonferenz befasst sich in diesen Tagen (25.04. bis 27.04.2018 in Münster) mit der Sauenhaltung und dem genannten Änderungsbedarf und wird voraussichtlich den Bund bitten, einen Entwurf der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorzulegen, der die Bereiche Deckzentrum und Abferkelbereich regelt. Ich hoffe sehr, dass die Länder sich auf einen Kompromiss verständigen können, der den Tierschutz in der Sauenhaltung spürbar voran bringt, und dass der Bund diesen Kompromiss zügig in eine geänderte Rechtsvorschrift verwandelt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Ludwig