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Genehmigungsverfahren zum Erweiterungsantrag der Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH in Tornitz

Benjamin Raschke:

2013 beantragte die Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH nach § 16 des Bundes-lmmissionschutzgesetzes die Erweiterung der Anlage. Die Erweiterung betrifft die Neuerrichtung eines Stallgebäudes zur Haltung von 1 120 Sauen und 14 616 Aufzuchtferkeln mit Abluftreinigung und die Umrüstung der Haltungseinrichtungen in der vorhandenen Sauenhaltung. Dadurch sollen die Tierplatzzahlen von 51 594 auf 67 330 ausgebaut werden. Die beantragte Erweiterung der Schweinezucht- und -mastanlage der Bolart Schweineproduktionsanlagen GmbH wurde am 24. Februar 2015 genehmigt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nur für den zu ändernden Teil der Anlage durchgeführt, da es sich bei der Erweiterung um die Änderung einer bestehenden Anlage handelt.

Ich frage die Landesregierung: Warum wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die beantragte Erweiterung kein Bioaerosalgutachten erstellt?

Antwort der Landesregierung:

Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren darf die Genehmigungsbehörde nach den Vorschriften der Verordnung über das Genehmigungsverfahren vom Antragsteller nur diejenigen Unterlagen verlangen, die zur Prüfung des Vorliegens der Genehmigungsvoraussetzungen notwendig sind. Es gibt keine
Rechtsgrundlage, ein Bioaerosolgutachten im Genehmigungsverfahren zu fordern.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Vogelsänger